Wien – Die Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18 wurde zwar am Dienstag im Sozialausschuss beschlossen – aber nur mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP. Für die nötige Verfassungsmehrheit muss bis zum Plenum nächste Woche noch verhandelt werden – und zwar mit den Grünen, die die Einbeziehung von Flüchtlingskindern fordern. Die FPÖ wird auf keinen Fall zustimmen.
Sozialsprecher Herbert Kickl begründete das sichere Nein seiner Partei laut Parlamentskorrespondenz damit, dass die Ausbildungspflicht seiner Meinung nach nur "ein untauglicher Versuch, das Ruder herumzureißen", wäre. Es wäre vielmehr notwendig, im Bildungssystem anzusetzen, um die Zahl schlecht qualifizierter Jugendlicher zu reduzieren. Auch Team Stronach und Neos äußerten sich skeptisch.
Grüne bereit für Gespräche
Die Grünen sind gesprächsbereit, aber bisher hätten die Verhandlungen zwar Fortschritte (wie die Einbeziehung behinderter Jugendlicher), jedoch noch kein ausreichendes Ergebnis gebracht. Denn für ArbeitnehmerInnen-Sprecherin Birgit Schatz ist es ein "gravierender Fehler", dass Flüchtlingskinder ohne rechtskräftigen Asylbescheid nicht einbezogen sind.
Auch diese in die Ausbildungspflicht zu nehmen, hielte ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger aber für ein "falsches Signal". Schließlich bestehe die Gefahr eines negativen Asylbescheids, und man sollte nicht unerfüllbare Erwartungshaltungen wecken. Unstrittig ist, dass asylberechtigte und subsidiär schutzberechtigte Jugendliche von dem Gesetz umfasst sind, dazu wurde auch eine Ausschussfeststellung gefasst.
Bei Verstoß droht Strafe
Mit dem neuen Ausbildungspflichtgesetz sollen Erziehungsberechtigte verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass Jugendliche bis 18 Jahre entweder eine Schule besuchen, eine Lehre oder eine sonstige Ausbildung machen. Anerkannt werden auch AMS-Kurse oder Praktika etc. im Rahmen des vorgesehenen Perspektiven- und Betreuungsplans.
Ausgenommen sind nur Jugendliche, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben, Kindergeld beziehen, ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren oder sonstige triftige Gründe vorweisen. Bei Verstoß gegen die Ausbildungspflicht drohen den Erziehungsberechtigten ab Juli 2018 Geldstrafen zwischen 100 und 500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 Euro.
Derzeit verlassen nach Schätzungen des Sozialministeriums jährlich rund 5.000 Jugendliche das Bildungssystem ohne einen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss. Sie haben ein besonders hohes Arbeitslosigkeitsrisiko und landen häufig in schlecht bezahlten Hilfsjobs. (APA, 28.6.2016)