Tirol
In fünf Tiroler Bezirken meldete die FPÖ Unregelmäßigkeiten an, in vier davon sah sie der Verfassungsgerichtshof belegt.
Im Bezirk Innsbruck-Land wurden die Briefwahlstimmen zwar erst am Montag ausgezählt, allerdings schon am Wahlsonntag von Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaft geöffnet.
In Kufstein geht es um eine Stunde: Ab acht, statt wie gesetzlich vorgesehen ab neun Uhr, wurden die Wahlkarten am Montag maschinell geöffnet – ohne Überwachung durch Beisitzer. Lediglich eine Vorsortierung der Wahlkarten in (von außen ersichtlich) gültige und ungültige fand im Bezirk Schwaz statt.
Eine Vorsortierung fand auch in Reutte statt. Die auszuscheidenden Wahlkarten waren in einem Kasten versperrt.
Als haltlos erwiesen sich die Vorwürfe in der Wahlanfechtung im Bezirk Landeck. Der dortige FPÖ-Beisitzer hatte angegeben, dass die Wahlkarten vor Montag, 9 Uhr geöffnet worden seien. Die vom VfGH geladenen Zeugen gaben aber an, dass der blaue Beisitzer selbst erst um 11.30 erschienen sei.
Vorarlberg
In Bregenz begann die Öffnung der Wahlkarten eine Stunde vor dem gesetzlichen Termin – also bereits um 8 Uhr statt um 9 Uhr am Montag. Rund 1500 der 9523 Wahlkarten wurden vorzeitig geöffnet.
Es gab zwar eine von den Beisitzern unterstützte Ermächtigung der Wahlbehörde, die Auszählung der Briefwahlstimmen selbstständig vorzubereiten, das "Schlitzen" der Briefwahlkuverts soll aber eine eigenmächtige Entscheidung von drei Mitarbeiterinnen gewesen sein. "Das war ein Gemeinschaftsbeschluss dieser drei Bediensteten, die hatten Zeitdruck", sagte der in Bregenz zuständige Bezirkswahlleiter vor dem Verfassungsgerichtshof aus. Auch er selbst stand demnach unter Druck, das Ergebnis der Briefwahl rasch vorzulegen.
Denn Bregenz sei unter den vier letzten Bezirken gewesen und im Nachhinein sei ihm auch von einem Anruf des Innenministeriums berichtet worden: "Ich habe gehört, dass der Minister das Wahlergebnis verlautbaren wollte." Einen konkreten Manipulationsverdacht hegte allerdings auch der Wahlbeisitzer der FPÖ nicht, wie er aussagte.
Oberösterreich
In Oberösterreich ist Freistadt der einzige Bezirk, in dem Unregelmäßigkeiten festgestellt und vom Höchstgericht als verfassungswidrig erkannt wurden.
Die Briefwahlstimmen aus dem Bezirk Freistadt wurden – anders als gesetzlich vorgesehen – vor dem Montag nach der Wahl um 9 Uhr, nämlich schon am Sonntagabend ausgezählt. Von 17 bis 21.30 Uhr wurden die Wahlkarten dort ausgezählt. Anwesend waren dabei Wahlbeisitzer und Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft. Diese rechtswidrige Auszählung wurde von der Bezirkswahlbehörde schon im Vorfeld der Stichwahl beschlossen: Darin wird der Leiter der Wahlbehörde zu Vorbereitungshandlungen zur Briefwahlauszählung bereits am Wahltag ermächtigt.
In der öffentlichen Verhandlung des VfGH entschlug sich ebendieser Leiter der Wahlbehörde seiner Aussage, um sich nicht selbst zu belasten; das Gericht behielt sich dabei die Entscheidung vor, ob der Zeuge sich zurecht der Aussage entschlug. Diese Entscheidung fiel ebenfalls am Freitag: Die Entschlagung war rechtmäßig.
Steiermark
Schon ab dem Freitag vor der Wahl sind in Graz-Umgebung Wahlkarten widerrechtlich maschinell geöffnet ("geschlitzt") worden. Ausgezählt wurden die in den Wahlkartenkuverts enthaltenen Stimmzettel zwar erst am Montag nach der Wahl, allerdings schon ab 7.15 Uhr – erlaubt wäre das ab 9 Uhr.
Früher ausgezählt wurde im Bezirk Südoststeiermark, nämlich schon am Sonntagabend. Bis 0.30 Uhr waren Mitarbeiter damit beschäftigt, Beisitzer waren nicht anwesend. Zwei FPÖ-Beisitzer hatten außerdem berichtet, dass ihnen am Montag die Kontrolle der Wahlkarten verweigert wurde. Dieser Vorwurf blieb strittig.
Ein spontaner Beschluss führte im Bezirk Leibnitz dazu, dass die Wahlbehörde die Wahlkarten ebenfalls schon am Sonntagabend auszählte – offiziellen Beschluss dazu gab es keinen. Rund dreieinhalb Stunden war die Bezirkswahlbehörde damit beschäftigt.
Als unbegründet erwiesen sich die Vorwürfe der FPÖ im Bezirk Liezen: Alle geladenen Zeugen berichteten von einer völlig korrekten Auszählung.
Kärnten
In vier Kärntner Bezirken beanstandet der VfGH die Nichteinhaltung der Regeln zur Abhaltung von Wahlen: Villach-Stadt, Villach-Land, Hermagor und Wolfsberg.
In der Stadt Villach hat der Wahlamtsleiter schon am Montag ab 7 Uhr mit Mitarbeitern ausgezählt, ohne Beisitzer – fertig war er damit um 11 Uhr. Die Beisitzer waren erst für den Nachmittag geladen. Das Sitzungsprotokoll, das ihre Anwesenheit davor bestätigte, haben sie dennoch unterschrieben.
Das passierte auch im Bezirk Villach-Land. Dort wurden die Wahlkarten bereits am Sonntagabend sortiert, geöffnet und bereits teilweise ausgezählt.
Gleiches Prozedere im Bezirk Hermagor. Dort öffneten der Wahlleiter, sein Stellvertreter und eine Mitarbeiterin der Behörde ebenfalls schon am Wahlsonntag die Wahlkarten und nahmen die Stimmkuverts heraus. Ausgezählt wurden die Stimmzettel allerdings erst am Montag.
Bis Montag wartete man im Bezirk Wolfsberg. Ab 8.15 Uhr wurden dort Kuverts maschinell geöffnet, allerdings ohne Wahlbeisitzer.
Niederösterreich
Im Wahlbezirk Wien-Umgebung gab es bei der Stichwahl am 22. Mai offenbar den Wunsch der niederösterreichischen Landeswahlbehörde, die Briefwahlstimmen rascher auszuzählen als beim ersten Wahldurchgang im April. Da sich gleichzeitig die Zahl der Briefwahlstimmen von rund 6.500 auf 11.000 erhöht hatte, hat man schon am Sonntag mit "Vorarbeiten" begonnen – es wurden Listen erstellt und Wahlkarten geöffnet.
Die Beisitzer haben davon nichts gewusst und konnten daher auch nicht teilnehmen. Wegen einer Differenz von drei Stimmen bei der Auszählung wurden auch drei leere Kuverts weggeworfen. Eine FPÖ-Beisitzerin aus dem Bezirk erklärte in ihrer Befragung durch die Verfassungsrichter, dass durch das vorzeitige Öffnen der Briefwahlkarten "Manipulation Tür und Tor geöffnet" worden sei. Gleichzeitig sagte sie aber auch aus, sie habe nicht den Eindruck gehabt, dass es Missbrauch gab. Der Verfassungsgerichtshof kam jedenfalls am Ende seiner Beratungen zu dem Schluss, dass es auch im Bezirk Wien-Umgebung zu Verstößen gegen das Prinzip der geheimen Wahl kam. (red, 1.7.2016)