Wien – Die Vergangenheitsbewältigung der Hypo Alpe Adria geht in die nächste Runde. Vor dem Klagenfurter Straflandesgericht werden ab Dienstag zwei neue Fälle verhandelt. In der Causa VCP/"Projekt Adam" geht es um ein Beraterhonorar und mutmaßliche Scheinrechnungen.

Auf der Anklagebank sitzen der Wiener Investmentbanker Heinrich Pecina von Vienna Capital Partners (VCP), die Ex-Hypo-Chefs Wolfgang Kulterer, Josef Kircher und Tilo Berlin sowie das Investmenthaus VCP gemäß dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

Die drei Exbanker hatten Einspruch gegen die Anklage erhoben, das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat diese aber abgewiesen.

Vorwurf der Untreue

Die Angelegenheit spielt vor dem Verkauf der Landesbank an die BayernLB. Damals erstellte die VCP eine Fairness-Opinion für Hypo-Eignerin Kärntner Landesholding, Kostenpunkt: 4,3 Millionen Euro. Allerdings hat dann laut Anklageschrift nicht die Holding gezahlt, sondern "auf Drängen Kulterers und Pecinas" zwei Hypo-Töchter, für die die Stellungnahme des Beraters "ohne jeden Wert und nutzlos war". Sie sei ja der Landesholding zugutegekommen. Aus dieser Argumentation des Staatsanwalts folgt der Vorwurf der Untreue (Beihilfe). DER STANDARD betont, dass für alle hier Genannten die Unschuldsvermutung gilt.

Die VCP hat ihr Honorar dann laut Pecina "auf Vorgabe der Bank" in drei Teile zerlegt und den Projekten Floating, Klammer und Adam verrechnet – Projekte freilich, die es gemäß Pecina "de facto gar nicht gab". Dass er beziehungsweise die VCP die Beraterleistung erbracht haben, wird nicht in Zweifel gezogen. Der Investmentbanker hat der Hypo den Schaden inzwischen ersetzt.

Investmentbanker H. Pecina machte den Schaden gut.
Foto: Cremer

Wie Berlin und Kulterer ins Spiel kommen: Laut Beschluss des OLG Graz hat sich der damals neue Hypo-Chef Berlin zunächst gegen die Honorarzahlung quergelegt, danach habe Pecina Aufsichtsratschef Kulterer "um Vermittlung" gebeten. Ende 2007 habe man dann die Aufteilung der Rechnung in drei Tranchen beschlossen. Kulterer bestreitet eine Schädigungsabsicht, der Verkauf der Bank an die Bayern sei ja erfolgt, damit selbige wieder an Eigenkapital komme, die Fairness-Opinion sei insofern auch für die Hypo von Nutzen gewesen.

Zweiter Fall, der verhandelt wird, ist "Monarola". Da sollen zwei Banker im Auftrag ihres Chefs 750.000 Euro aus Liechtenstein in bar geholt haben. Das Geld sei unter anderem für die "steuerneutrale Bezahlung von Lobbyisten" verwendet worden, so das OLG.

In der Causa Heli Kompanija (1,1 Millionen Euro Kredit für ein Helikopterunternehmen) gibt es Good News für Kulterer und Exkollegen Günter Striedinger. Die Generalprokuratur empfiehlt dem Obersten Gerichtshof, die Nichtigkeitsbeschwerden, die der Staatsanwalt gegen die Freisprüche der beiden eingelegt hat, zurückzuweisen. (Renate Graber, 5.7.2016)