Wien/Krumpendorf – Die AvW-Gläubiger werden von der öffentlichen Hand entschädigt. Entsprechend den Vorgaben des OGH hat der Nationalrat Mittwochabend überraschend die Bereitstellung von nicht weniger als 148 Millionen beschlossen.

Konkret wird der Finanzminister ermächtigt, 148,4 Millionen an die "Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH" (AeW) zu leisten, um die Forderungen der Anleger des Kärntner Finanzkonzerns zu befriedigen. Die AeW selbst war finanziell nicht imstande die Gläubiger zu entschädigen und hatte Musterverfahren vor dem Obersten Gerichtshof geführt, der letztlich Entschädigungsleistungen verfügte.

Für Ärger speziell der Grünen sorgte, dass die Vorlage erst im letzten Moment mittels Abänderungsantrag auf die Tagesordnung gehievt wurde. Zudem stellte der Abgeordnete Werner Kogler die Frage in den Raum, ob wirklich jeder von der öffentlichen Hand entschädigt werden müsse, der auf windige Angebote eingehe.

Noch einmal passieren soll es dem Steuerzahler jedenfalls nicht, bei entsprechenden Fällen in die Bresche springen zu müssen. Ein (unverbindlicher) Entschließungsantrag der Koalition fordert den Finanzminister auf, gesetzlich sicherzustellen, dass Werteverluste einer Anlage nicht mehr Anwendungsfälle der Anlegerentschädigung werden können bzw. dass diese Stelle Anwendungsfälle selbst ohne Zuschüsse der öffentlichen Hand tragen kann. (APA, 6.7.2016)