Vor dem Kölner Hauptbahnhof wurden in der Silvesternacht 2015 unzählige Frauen massiv sexuell belästigt.

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Es waren Übergriffe, die nicht nur in Deutschland Entsetzen ausgelöst haben. Vor allem in Köln, aber auch Hamburg und Stuttgart wurden in der Silvesternacht Frauen Opfer von sexueller Gewalt. Nun hat das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) seinen Abschlussbericht samt Zahlen vorgelegt.

Die Bilanz: Mehr als 1.200 Frauen wurden Opfer von Übergriffen, nach Schätzungen der Polizei waren daran mehr als 2.000 Männer beteiligt. Es kam insgesamt zu 642 reinen Sexualdelikten und 239 sogenannten Kombinationsdelikten, das sind Übergriffe, bei denen auch Geld oder Handy entwendet wurde. Da bei einigen Straftaten mehrere Frauen betroffen waren, kommt die Polizei auf insgesamt 1.200 Opfer.

Ein Jahr Haft für Iraker

Allerdings sind nur 120 Verdächtige ermittelt worden. "Wir müssen davon ausgehen, dass viele dieser Taten auch im Nachgang nicht mehr ausermittelt werden", erklärt der Chef des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, dem Rechercheverbund aus Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR, der aus dem Bericht zitiert.

Laut Bundeskriminalamt hielt sich die Hälfte der Tatverdächtigen erst seit weniger als einem Jahr in Deutschland auf. Die meisten Verdächtigen stammen aus Nordafrika. Äußerst bescheiden ist hingegen die strafrechtliche Bilanz. Es gab nur vier Verurteilungen wegen Sexualdelikten. In Köln wurde in der Vorwoche ein zur Tatzeit 20-jähriger Iraker wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Er soll in der fraglichen Nacht am Kölner Dom eine junge Frau gegen den deren Willen geküsst und ihr Gesicht abgeleckt haben.

"Gib mir die Mädchen"

Ein mitangeklagter 26-jähriger Algerier erhielt wegen Beihilfe zur sexuellen Nötigung eine einjährige Bewährungsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht. Der 26-jährige Algerier soll den Begleiter zweier weiblicher Opfer mit den Worten bedroht haben: "Give me the girls, give the girls – oder Tod" (Gib mir die Mädchen, gib mir die Mädchen – oder Tod"). Das Gericht wertete das als weitere Straftat – nämlich versuchte Nötigung.

Anfang Mai war ein Algerier wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung vor Gericht gestanden. Er wurde aber freigesprochen, weil ihn das Opfer im Gerichtssaal nicht wiedererkannte und ihm die Tat nicht nachgewiesen werden konnte.

In Düsseldorf bekam ein 33-jähriger Marokkaner wegen "sexueller Beleidigung" (Begrapschen) einer 18-Jährigen eine Haftstrafe von 19 Monaten, er hatte noch eine Haftstrafe auf Bewährung aus einen anderen Fall offen gehabt. Ein Jahr und neun Monate unbedingte Haft lautete auch das Urteil in Nürtingen für einen 21-jährigen Iraker, der in der Silvesternacht in Stuttgart auf dem Schlossplatz eine Frau sexuell belästigt hatte. Entsprechende Fotos fand die Polizei auf seinem Smartphone.

BKA-Chef Münch sieht "schon einen Zusammenhang zwischen dem Auftreten des Phänomens und der starken Zuwanderung gerade in 2015". Seine Leute hätten aber keine Beweise gefunden, dass die Taten in den diversen Städten Deutschlands in der Silvesternacht vorab geplant und verabredet gewesen seien. (Birgit Baumann aus Berlin, 11.7.2016)