Max Schrems

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Der Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems hat massiv Kritik an dem neuen Datentransferabkommen "Privacy Shield" (Datenschutzschild) der EU mit den USA geübt. "Es ist besorgniserregend, dass eigentlich ziemlich blank das Urteil des EuGH ignoriert wird", sagte Schremsam Dienstag in Brüssel. Das EU-Gericht hatte nach einer Klage von Schrems das vorherige Abkommen mit den USA gekippt.

Massenüberwachung

Der Österreicher kritisierte bei einer Pressekonferenz mit dem grünen Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht in Brüssel die Argumentation der EU-Kommission, wonach die USA versichert hätten, keine Massenüberwachung mehr anzuwenden. Im einem Zusatz zum "Privacy Shield" stehe ausdrücklich, dass die USA Massenüberwachung in sechs verschiedenen Szenarien praktizierten, etwa für internationale Kriminalität. Dies sei ein sehr breiter Anwendungsbereich. Die gesammelten Daten müssten gar nicht in einem Zusammenhang damit stehen.

"Ich muss persönlich gar kein Verbrechen begangen haben. Es muss auch keinen Verdacht gegen mich geben. Und trotzdem landen meine Daten dort im System", sagte Schrems. Immer wieder gebe es Fälle, wo Personen nicht in die USA einreisen dürften, ohne zu erfahren warum und ohne Beschwerdemöglichkeit vor Gericht. Der Europäische Gerichtshof habe in seinem Fall klar gesagt, dass die US-Massenüberwachung unverhältnismäßig sei. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir so etwas mit China machen würden", sagte Schrems.

Druck von Industrie und von den USA

Schrems vermutet, dass "wahrscheinlich der Druck von Industrie und von den USA stärker war als das Urteil des EuGH". Die EU-Kommission verschließe ihre Augen, "wahrscheinlich mit den Gedanken, dass eine Aufhebung wieder zwei bis drei Jahre dauert, und bis dahin ist man vielleicht nicht mehr zuständig dafür". Dies sei traurig, denn es gehe nicht nur um die Privatsphäre sondern auch um die Rechtstaatlichkeit.

Der Datenschutzaktivist sieht aber auch einzelne Verbesserungen in dem neuen "Datenschutzschild", etwa zur Löschung von Daten. Trotzdem gebe es dabei noch Schlupflöcher. Für den Durchschnittsnutzer bringe das neue Abkommen nur wenige Verbesserungen. Im staatlichen Bereich gebe es nunmehr eine Ombudsperson, wo Europäer über ihre nationale Datenschutzbehörde Beschwerden in den USA vorbringen könnten. Der EuGH habe aber einen wirklichen Rechtsschutz verlangt, dies sei der Ombudsmann nicht.

Anfechtung

Schrems und Albrecht rechen damit, dass auch das "Datenschutzschild" vor dem EU-Gerichtshof angefochten wird. Viele Unternehmen würden wahrscheinlich Standardvertragsklauseln als Alternative benutzen, die ihnen mehr Rechtssicherheit bieten würden. Der österreichische Datenschützer hofft allerdings darauf, dass nicht er den nächsten Fall vor Gericht bringen muss. "Es ist schon wahnsinnig viel Zeit und Aufwand", sagte er. Er würde lieber anderen helfen, als selbst in der Öffentlichkeit zu stehen.

Schrems hatte sich im Oktober 2015 mit seiner Klage gegen Facebook durchgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte die bisherige Safe-Harbor-Regelung zum Transfer von Daten europäischer Bürger in die USA für hinfällig. Private Daten von EU-Bürgern seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden und Geheimdiensten geschützt, begründeten die Richter damals ihr Urteil. Albrecht kündigte an, dass das EU-Parlament im September eine Resolution zum "Datenschutzschild" verabschieden werde. (APA, 12.7. 2016)