Wien – Strafverfahren gegen mehr Personen, die aber weniger Verurteilungen erbrachten – das sind die Grunddaten des Sicherheitsberichts, den Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) gemeinsam mit Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Dienstag im Ministerrat vorgelegt hat. Hingegen gab es ein bisschen weniger Verurteilungen, die aber so oft wie nie mit meist bedingten Freiheitsstrafen geahndet wurden.

2015 wurden Strafverfahren gegen 263.069 Personen (2014: 238.336 Personen) abgeschlossen. Diese mündeten laut Justizministerium in 33.667 Verurteilungen und 10.222 Freisprüchen. Beides bedeutete einen leichten Rückgang gegenüber 2014.

Auch gab es weniger Diversionen – nämlich 40.439 nach 41.534 im Jahr davor.

Mehr als 165.000 Verfahren eingestellt

In 165.129 Fällen wurde das Verfahren eingestellt, fast 13.000 Fälle mehr als 2014. Die Begründungen für die Einstellungen waren durchaus vielfältig. Bei 21,6 Prozent der Einstellungen lag keine strafbare Tat vor oder die Verfolgung des Verdächtigen war aus rechtlichen Gründen unzulässig. Bei 49,7 Prozent bestand kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung des Beschuldigten. Bei 9,1 Prozent der Einstellungen war die Straftat zu geringfügig. In 2,5 Prozent der Fälle waren die Beschuldigten noch nicht strafmündig.

Vermögensdelikte an der Spitze

Am öftesten wurden Personen wegen Vermögensdelikten verurteilt. 39,1 Prozent der Schuldsprüche betrafen Diebe, Räuber und Betrüger.

18,8 Prozent der Verurteilten hatten ein Delikt gegen Leib und Leben verübt, zum Beispiel Körperverletzungen. 13,8 Prozent wurden wegen Drogendelikten verurteilt und 1,7 Prozent hatten Taten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung – Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch – verübt.

Die meisten Verurteilen sind Männer

Verbrechen sind nach wie vor zum überwiegenden Teil eine Männerdomäne. 86 Prozent der Verurteilten waren laut Justizministerium Männer. 81,5 Prozent waren erwachsen, 11,8 Prozent junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre alt) und 6,7 Prozent Jugendliche. Dem Sicherheitsbericht zufolge waren 40 Prozent der Verurteilten Ausländer, der bisher höchste Anteil. 2014 waren es 31,4 Prozent.

Zwei Drittel Freiheitsstrafen

Am häufigsten wurden Freiheitsstrafen verhängt. 67,1 Prozent waren reine Freiheitsstrafen, dazu waren 3,1 Prozent unbedingte Geldstrafen kombiniert mit bedingten Haftstrafen. Die Mehrheit der Haftstrafen wurden bedingt ausgesprochen.

19 Prozent aller Sanktionen waren unbedingte Haftstrafen, weitere 10,2 Prozent teilbedingt. Reine Geldstrafen hatten einen Anteil von 27,6 Prozent an den verhängten Sanktionen. Die Zahl der vermögensrechtlichen Anordnungen ist im Jahr 2015 deutlich angestiegen, so wurden 2,6 Millionen Euro eingenommen.

103 Inhaftierte auf 100.000 Einwohner

Im Vorjahr saßen 8.882 Personen in Haft, laut Justizministerium war das kaum eine Veränderung zu 2014. Damit kamen 103 Inhaftierte auf 100.000 Einwohner in Österreich. Mit 1. Jänner 2016 befanden sich 277 Personen mit Fußfessel im Hausarrest, davon befand sich einer in Untersuchungshaft.

5,9 Prozent der Häftlinge waren Frauen.

Einen Anstieg gegenüber dem Jahr davor gab es bei der Zahl der inhaftierten Jugendlichen: Zum Jahreswechsel saßen 136 zum Tatzeitpunkt unter 18-Jährige in Haft. Ein Jahr davor waren es 99, ein Tiefstand. Laut Justizministerium ist aus dieser Steigerung kein Trend abzuleiten. Die Zahl der jugendlichen Inhaftierten macht etwa 1,5 Prozent an der Gesamtzahl der Häftlinge aus. 16 jugendliche Gefangene waren weiblich. (APA, 12.7.2016)