Frage: Welche rechtliche Basis gibt es für den Beschluss in Den Haag? Und wer hat eigentlich geurteilt?

Antwort: Die Philippinen haben sich im Jahr 2013 an den Ständigen Schiedshof in Den Haag gewandt, wo eine fünfköpfige Kommission auf Basis des UN-Seerechtsabkommens (Unclos) entschied. Ihr gehören Juristen aus Ghana, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Polen an.

Frage: Was war Anlass für die Klage?

Antwort: Hintergrund waren die Streitigkeiten um Ansprüche auf Inseln und auf Meeresgebiete, mit denen auch Rechte auf den Abbau von Bodenschätzen einhergehen. Chinas Pläne für deren Abbau nannte Manila 2013 auch als den konkreten Anlass für die Klage.

Frage: Hat die Kommission auch darüber entschieden, wem die umstrittenen Inseln überhaupt gehören?

Antwort: Nein – über diese äußerst strittige Frage kann die Kommission nicht entscheiden. Sie ist ausschließlich für Fragen des Seerechts zuständig.

Frage: Mit welchen Fragen war das Gericht dann befasst?

Antwort: Insgesamt ging es um 15 strittige Fragen. So entschied das Gericht etwa (abschlägig) darüber, ob jene historischen Dokumente, aus denen China Teile seiner Ansprüche ableitet, verbindlich sind. Auch galt es zu urteilen, ob es sich bei strittigen Meereserhebungen im juristischen Sinne um Inseln – sie müsse Leben erhalten können -, oder um Felsen handelt. Und darüber, wie Sandbänke zu klassifizieren sind, die sich nur bei Ebbe aus dem Meer erheben.

Frage: Wieso ist das wichtig?

Antwort: Die Frage hat vor allem Auswirkungen auf die umliegende ausschließliche Wirtschaftszone. Nur Inseln, nicht aber etwa Felsen, erlauben es Staaten, eine solche im Umkreis von 200 Kilometern zu beanspruchen. Das gibt Vorrechte auf Ausbeutung von Bodenschätzen, Errichtung künstlicher Inseln (und Bohrinseln), aber auch militärische Kontrolle.

Frage: Wieso will Peking den Spruch nicht anerkennen?

Antwort: Peking ist zwar Mitglieder Unclos, argumentiert aber, dass die Kommission mit ihrem Urteil über Hoheitsansprüche entscheide, wozu sie nicht befugt sei.

Frage: Kann man ihn durchsetzen?

Antwort: Das Schiedsgericht hat dazu keine Mittel. Allerdings können sich Staaten bei künftigen Streitigkeiten darauf berufen. (Manuel Escher, 12.7.2016)