Die heftigen Gewitter der vergangenen Tage haben wieder viele Blitzschäden an technischen Geräten verursacht. Nicht nur in frei stehenden Eigenheimen, auch im dichtbewohnten Stadtgebiet in Wien hinterlassen indirekte Blitzeinschläge (Überspannungen) oft massive Beschädigungen bis Totalschäden an Fernsehern oder PC. Gehäuft gab es das in dieser Woche.

Schätzungsweise 25.000 Schadensfälle gehen bei den österreichischen Versicherungen pro Jahr ein, die durch direkten und indirekten Blitzschlag an Elektro- und High-Tech-Geräten eintreten. Gedeckt sind solche Schäden in der Regel in der Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung.

Blitzschäden sofort melden

Ist ein Gerät nach einem heftigen Gewitter beschädigt oder kaputtgegangen, sind "umgehend", also spätestens innerhalb einer Woche, Schadensmeldungen an die Versicherer zu erstatten, raten die Experten.

Die Versicherungen checken die Angaben gleich einmal auf Plausibilität. Sie nutzen dazu das Blitzortungssystem der Meteorologen, arbeiten mit der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) zusammen. Hier ist anhand von Karten exakt abrufbar, wann und wo es genau wie schwer gewittert hat. Man will ja verhindern, dass bei der Gelegenheit jeder kaputte Fernseher gleich einmal als Blitzschlagsschaden eingereicht wird, heißt es bei den Assekuranzen.

Wer nach einem schweren Gewitter einen Geräteschaden hat, sollte mit der Schadensanzeige gleich die Rechnung mitschicken. Bei teureren Geräten kann die Assekuranz Sachverständige vorbeischicken.

Hartnäckigkeit

"Man hört, dass oft vorerst einmal abgelehnt wird", sagte die Versicherungsexpertin des VKI (Verein für Konsumenteninformation), Gabi Kreindl, am Mittwoch. Verbraucher täten somit gut daran, hartnäckig dranzubleiben, sich ihre Verträge sehr genau auf mögliche Ausnahmen anzuschauen. Wie überhaupt die eigenen Haushaltsversicherungsverträge von Zeit zu Zeit darauf abgeklopft werden sollten, was im Detail abgedeckt ist und was nicht. Im Zweifelsfall reiche ein kurzes Mail an die Versicherung, um das abzuklären und einen Risikoschutz dazuzunehmen – vor dem Schadenseintritt. (APA, 13.7. 2016)