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Mehr als nur verschönert: Petra Hinz (SPD) log über die Matura, das Studium der Rechtswissenschaft und die Arbeit als Juristin.

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In großen Unternehmen werden Bewerberinnen und Bewerber einem sehr genauen Check unterzogen – es werden Referenzen, Zeugnisse oder Dienstnachweise eingeholt, mit ehemaligen Arbeitgebern oder Lehrenden telefoniert.

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Personaler sind sich bewusst, dass Bewerber manchmal übertreiben, um sich von der besten Seite zu zeigen. Sind die Lügen aber für die Arbeit wesentlich, droht die Entlassung. Werden Urkunden gefälscht oder Vordienstzeiten erfunden kann das auch strafrechtliche Folgen haben.

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Hier den Notendurchschnitt ein bisschen verschönern, dort das Praktikum als bessere Position beschreiben und zuguter letzt noch das alte Schulfranzösisch als fließend verkaufen: Ein bisschen Schummeln, das merkt doch keiner, denken sich viele Bewerber. Irgendwie muss man ja den Einstieg schaffen.

Matura und Studium erfunden

Bei der deutschen Politikerin Petra Hinz (SPD) war es definitiv zu viel: Sie habe nicht wie im CV angegeben eine allgemeine Hochschulreife erworben, auch das zehnjährige Studium der Rechtswissenschaften habe sie nicht absolviert und auch keine Juristischen Staatsexamina abgelegt, erklärte der Anwalt der SPD-Politikerin in einem auf deren Internetseite veröffentlichten Schreiben. Das Informer Magazine aus Essen hatte die falschen Angaben aufgedeckt.

"In der Rückschau vermag Frau Hinz nicht zu erkennen, welche Gründe sie seinerzeit veranlasst haben, mit der falschen Angabe über ihren Schulabschluss den Grundstein zu legen für weitere unzutreffende Behauptungen über ihre juristische Ausbildung und Tätigkeit", heißt es in der Stellungnahme. Hinz sei "sehr bestürzt, nicht die Courage aufgebracht zu haben, für ihr Fehlverhalten geradezustehen" und bittet um Entschuldigung.

Wie viel Lügen erlaubt ist

Wie ist das aber mit Lügen im Lebenslauf oder bei der Bewerbung? Grundsätzlich gilt jedenfalls die Wahrheitspflicht. Einzig bei im Vorstellungsgespräch nicht erlaubten Fragen – sexuelle Orientierung, Schwangerschaft oder Behinderung betreffend – darf gelogen werden. Wird der Schwindel noch im Bewerbungsprozess bemerkt, folgt in den meisten Fällen eine Absage. Fällt die Lüge aber erst im Arbeitsverhältnis auf, sind weitreichende Folgen bis zur fristlosen Entlassung möglich.

Natürlich müsse man differenzieren, ob es sich um Bagatellen oder für den Job entscheidende Kenntnisse handle, sagt der Arbeitsrechtsexperte Stefan Nitzl. Das können Referenzen wie Berufserfahrung oder das Beherrschen von Computerprogrammen sein. "Natürlich ist das im Bewerbungsgespräch nicht so leicht nachzuweisen, aber bei der Arbeit selbst wird es auffallen", sagt Nitzl.

Dann komme es darauf an, wie wichtig die betroffene Übertreibung für den Arbeitsalltag ist. "Wenn ein Jurist angibt, die tollsten Präsentationen erarbeiten zu können und sich dann nicht mit Powerpoint auskennt, ist das natürlich ärgerlich, wird aber sicher nicht zu einer Entlassung führen. Wenn ich aber eine Person gesucht habe, die nur dafür da ist Präsentationen zu erstellen, ist das natürlich etwas anderes", sagt Nitzl. Im schlimmsten Fall kann auch eine Strafanzeige wegen Betruges erfolgen, etwa wenn man bei den Vordienstzeiten schummelt oder Urkunden fälscht – Nitzl hat von einigen solcher Fälle gehört, aufgefallen sei das aber bereits im Bewerbungsprozess.

Unternehmen überprüfen

Während es bei kleineren Unternehmen auf Grund von beschränkten Ressourcen meist nicht zu genauer Überprüfung aller Angaben kommt, ist das bei großen Firmen, oder Unternehmen, die mit einer Personalberatung zusammenarbeiten, anders. Bewerberinnen und Bewerber werden dort einem sehr genauen Check unterzogen – es werden Referenzen, Zeugnisse oder Dienstnachweise eingeholt, mit ehemaligen Arbeitgebern oder Lehrenden telefoniert. Lügnern kommt man so schnell auf die Schliche. Auch im Gespräch könne man viel Dazugedichtetes schon erkennen: Über spezielle Frage- und Gesprächstechnik wollen Personaler Wahrheit vom Wunschdenken destillieren.

Für Nitzl ist unverständlich, weshalb Politiker beim Lebenslauf schwindeln. Gerade sie müssten doch damit rechnen, dass andere Parteien oder die Medien die Lügen aufdecken. Er erinnert dabei auch an einen Fall aus Österreich: 2001 hatte die damalige Kabinettschefin von Ex-Sozialminister Herbert Haupt (FPÖ) einen Studienabschluss vorgetäuscht und sich wie Hinz als studierte Juristin ausgegeben.

Was Betrügern droht

In Deutschland gab es bereits einige Urteile, die für Furore sorgten: Im Juni 2015 wurde etwa eine Lehrerin zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, die über Jahrzehnte in insgesamt vier Bundesländern unterrichtete – dank gefälschter Urkunden und Abschlüsse. Aus Angst vor Arbeitslosigkeit habe sie über 20 amtliche Stempel gefälscht.

Hartnäckig blieb ein deutscher Jus-Absolvent: Weil er mit seiner Examensnote "ausreichend" keinen Job fand, änderte er diese in "voll befriedigend" – ein Prädikatsexamen bei deutschen Juristen. Dann kam die Zusage einer internationalen Kanzlei mit 100.000 Euro Bruttojahresgehalt. Nach einigen Monaten flog der Schwindel auf. Der Arbeitsvertrag wurde aufgehoben und der Jurist zu einer Rückzahlung von 75.000 Euro Gehalt verpflichtet. Mit dem gefälschten Zeugnis bewarb er sich aber erneut und bekam die Stelle als Leiter des Personalamts bei einer Stadtverwaltung – auch hier merkte man bald, dass getrickst wurde. Vom Amtsgericht Düsseldorf wurde der Jurist schließlich wegen Betrugs zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

In Österreich wurde 2009 ein Mann zu fünf Monaten Haft verurteilt, weil er sich mit einer gefälschten ausländischen Diplomurkunde um eine Stelle beim Bundesheer bewarb. Zuvor hatte der Mann neun Jahre lang als Lehrer gearbeitet, bevor dort der Schwindel mit dem Diplom des "Dr. phil.", der gar keiner war, aufgeflogen war.

Auch bei Hinz sei es nicht unwahrscheinlich, dass ihr Verhalten strafrechtliche Folgen haben könnte, sagt Nitzl. "Es kommt darauf an, ob sie bei Bewerbungen falsche Zeugnisse beigelegt hat." Die SPD forderte die Abgeordnete mittlerweile zum Rücktritt auf. (lhag, 20.7.2016)