Wie viel Schummelei ist erlaubt? Was geht zu weit?

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Die deutsche Politikerin Petra Hinz (SPD) gab in ihrem Lebenslauf die Hochschulreife, ein Studium der Rechtswissenschaft und juristische Tätigkeiten an. Allesamt falsch, wie sich nun herausstellte. Als Konsequenz legt sie ihr Bundestagsmandat zurück, ihre politische Karriere ist damit wohl zu Ende. Hinz' Fall mag ein Extrembeispiel für Unwahrheiten im Lebenslauf sein, aber Schummeleien in den Bewerbungsunterlagen dürften weit verbreitet sein und nicht immer auffliegen.

Schummeln bis lügen

Bewerbungsunterlagen samt Lebenslauf sind die Eintrittskarte in ein Unternehmen. Personaler selektieren bereits anhand dieser Unterlagen, wer zu einem Bewerbungsgespräch oder einem Assessment-Center eingeladen wird. Erst dann hat man die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch zu überzeugen. Aus diesem Grund verschönern Bewerber oft ihren CV, um überhaupt die Chance auf eine Einladung zu bekommen. Fremdsprachenkenntnisse und Zeugnisse werden aufgemotzt, IT-Wissen ausgeschmückt, Berufserfahrungen dem gewünschten Profil angepasst. Und schon ist der perfekte Lebenslauf geschrieben, der genau der Stellenausschreibung entspricht.

Lügen haben Konsequenzen

Werden Lügen im Bewerbungsgespräch aufgedeckt, wird man mit einer Absage rechnen müssen. Ist man bereits im Arbeitsverhältnis, kann es sogar zu einer fristlosen Entlassung kommen. Gefälschte Diplomurkunden brachten einem Mann fünf Monate Haft ein, zeigt ein Beispiel aus Österreich. In Deutschland musste ein Jurist 75.000 Euro Gehalt zurückzahlen nachdem aufgeflogen war, dass er seine Examensnote im Lebenslauf verbessert hatte. Als er erneut erwischt wurde, wurde er wegen Betrugs zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Wie viel Schummelei darf in den CV?

Wie viel Ausschmückung ist Ihrer Meinung nach gut und wichtig, um einen Job zu bekommen, und was geht zu weit? Haben Sie bei Ihrem Lebenslauf mehr Qualifikationen angegeben, als Sie tatsächlich erworben haben? Was ist Ihnen als Arbeitgeber bei Lebensläufen schon untergekommen? Wurden Ihre Angaben in den Bewerbungsunterlagen bei vergangenen Arbeitgebern überprüft? Erzählen Sie von Ihren Schummeleien! (haju, 22.7.2016)