Der Fall Pistorius geht weiter.

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Pretoria – Das Drama um Oscar Pistorius und seine tödlichen Schüsse auf seine Freundin Reeva Steenkamp geht weiter: Nachdem der ehemalige südafrikanische Sprinter im Berufungsverfahren wegen Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde, hat die Staatsanwaltschaft nun Berufung angekündigt. Zur Begründung erklärte sie am Donnerstag, die Haftstrafe sei "auf schockierende Weise zu milde" und damit ungerecht.

Pistorius hatte im Februar 2013 seine Freundin durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses erschossen. Der unterschenkelamputierte Sportler beteuerte stets, das Model mit einem Einbrecher verwechselt und in Panik gehandelt zu haben. Im Oktober 2014 wurde er zunächst wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt und ein Jahr später in den Hausarrest entlassen.

Pistorius verzichtete auf Berufung

Ein Berufungsgericht sprach ihn jedoch im vergangenen Dezember des Mordes schuldig, da er in jedem Fall mit seinen Schüssen den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen habe. Am 6. Juli wurde Pistorius zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er selbst verzichtete auf eine Berufung. Darauf reagierte die Staatsanwaltschaft schon damals enttäuscht und behielt sich weitere Schritte vor.

Nun will sie "nach eingehender Prüfung des Urteils" für eine schärfere Bestrafung kämpfen. "Die sechsjährige Haftstrafe ist in jedem Fall für das Verbrechen des Mordes unangemessen und auf schockierende Weise zu milde", erklärte sie. Es sei eine "Ungerechtigkeit" und könnte die "Justizverwaltung in Misskredit" bringen. Nach südafrikanischem Recht stehen auf Mord mindestens 15 Jahre Haft.

Mildernde Umstände

Richterin Thokozile Masipa hatte bei der Verkündung des Strafmaßes vor rund zwei Wochen mehrere mildernde Umstände geltend gemacht. Sie wies darauf hin, dass Pistorius nie mehr "in Frieden leben" werde und es sehr unwahrscheinlich sei, dass er noch einmal straffällig werde. Seine Karriere sei beendet, auch finanziell sei er ruiniert, argumentierte sie.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft vertrat die Richterin ausdrücklich die Auffassung, dass eine lange Freiheitsstrafe nicht der Gerechtigkeit diene. Mit ihrem Schritt will die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben nun auch klären, wie weit ein Richter bei der Entscheidung des Strafmaßes von der vorgeschriebenen Mindeststrafe abrücken darf. (APA, 21.7.2016)