Am Ende war die Windschutzscheibe gespickt mit Organverfügungen.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

So viel Patina wie Richy Müllers 911er auf Tatorten in Stuttgart hatte der vis-à-vis an der Ecke geparkte Porsche nicht. Auch die 1975 offenbar angesagte erdig-braune Metalliclackierung fand der Fahrzeughalter nicht mehr modern (oder noch nicht wieder). Ein Hingucker war der Bolide (ganz in Weiß!) dennoch. No na.

Das dachten sich unter Garantie auch die Parksheriffs und bedachten den flotten Sportskameraden hinreichend mit Fanpost. Parkometerabgabe (weil der Parkschein fehlte), Abstand von der Straßenecke nicht eingehalten, überhaupt auf einem Nichtparkplatz abgestellt, dann wieder Parkometerabgabe nicht entrichtet usw. Dazwischen war auch noch die Polizei zu einem Besichtigungstermin angerauscht und hatte – Überraschung! – auch noch etwas zu beanstanden, das sie glaubte, in einem Strafmandat verewigen zu müssen.

Bösartigkeit oder Gesetzeswidrigkeit

Chapeau! Die Wächter der guten Sitten auf Verkehrsstraßen waren kreativ in diesen zwei oder drei Tagen. Zwar war dieser Porsche in all den Stunden nicht einen Zentimeter bewegt worden, aber ihnen fiel immer noch eine neue Bösartigkeit, Pardon, Gesetzeswidrigkeit ein, die man einmahnen können sollte.

Am Ende war die Windschutzscheibe gespickt mit Organverfügungen – frei nach dem Motto: Trifft eh kan' Armen.

Der Vermögensstatus ist nicht überliefert, aber den (inländischen) Fahrzeughalter vermochten die gefühlten 500 Euro Strafe augenscheinlich nicht zu beeindrucken. Er lüpfte lässig den Scheibenwischer, als er zu einem Ortswechsel aufbrach, und röhrte davon.

Den Rest besorgte der Wind. (Luise Ungerboeck, 24.7.2016)