Gegen Belvedere-Chefin Agnes Husslein-Arco wurde Strafanzeige erstattet.

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Prokuristin Ulrike Gruber-Mikulcik wurde dienstfrei gestellt.

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Wien – Die Causa Husslein geht in die nächste Etappe. Am Freitag wurde bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Verdachts der Untreue gegen die amtierende Belvedere-Direktorin erstattet, wie Rechtsanwalt Georg Schima namens seiner Mandantin, der beurlaubten Prokuristin Ulrike Gruber-Mikulcik, auf Standard-Anfrage bestätigt. Ein Tätigwerden hätte laut Schima auch von Amtswegen erfolgen können, war jedoch ausgeblieben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Nach Agnes Hussleins Eingeständnis von Compliance-Verstößen votierte das Kuratorium wegen "unbestreitbarer Verdienste" für den Verbleib bis zum Ablauf des Vertrages Ende 2016. Kulturminister Thomas Drozda folgte diesem Beschluss und holte Dieter Bogner als kaufmännischen Geschäftsführer hinzu.

Höhere Schadenssumme

Eine Entscheidung, die auch auf Kritik stieß. Ob das Kuratorium und der Minister als Eigentümervertreter damit für oder gegen die Interessen des Unternehmens Belvedere handelten, wird in der Haftungsfrage derzeit unter Juristen diskutiert. Georg Schima ist überzeugt, dass "der unternehmerische Ermessensspielraum dort endet, wo grob pflichtwidriges Verhalten nachweisbar und der Tatbestand der Untreue gegeben ist". Zumal das Thema Schadenersatz eine Rolle spielt. Denn es geht um mehr als um die von Husslein zugesagte Summe, die neben unzulässig verrechneten Spesen etwa auch die Entlohnung der Mitarbeiter für private Dienste umfassen müsste und damit eher bei 30.000 als bei 13.000 Euro liegen dürfte.

Prüfbericht offenlegen

"Dazu kommen die Kosten für die Compliance-Prüfung als kausal entstandener Schaden", versichert Schima. Bei den bislang kolportierten 40.000 Euro könnte es sich laut Grünen-Kultursprecher Wolfgang Zinggl nur um eine Teilzahlung handeln, die Kosten lägen womöglich bei mehr als 100.000 Euro. Er bereitet eine parlamentarische Anfrage vor, in der es auch um den Prüfbericht geht, dessen Offenlegung er fordert. Bislang wurde nur eine Powerpoint-Präsentation veröffentlicht, die kaum Rückschlüsse auf juristische Relevanz liefert.

Verlängerung vage

Auch Georg Schima vermutet, dass die beauftragte Wirtschaftsprüfungskanzlei BDO einen ausführlicheren Bericht geliefert habe. Nebenbei bemerkt seien die einst bei Peter Noever (MAK) öffentlich attestierten Verfehlungen vergleichsweise harmlos gewesen. Gemäß den vorliegenden Fakten sei eine Verlängerung aus seiner Sicht vom Tisch und eine Neuausschreibung der transparentere Weg.

Laut informierten Quellen hätten sich ernst zu nehmende Husslein-Konkurrenten gar nicht erst für den Job beworben. (Olga Kronsteiner, 24.7.2016)