Es war eine Reaktion der Politik auf längst veränderte Lebensrealitäten, als Vätern und Müttern vor dreieinhalb Jahren das Recht auf ein paar Tage Arbeitsfreistellung für ein krankes Kind, das nicht im selben Haushalt lebt, gewährt wurde.
Schon damals hätte man umgekehrt auch Kindern den Anspruch auf freie Tage einräumen können, um ihre Eltern im Akutfall bis zu einer Dauer von einer Woche pflegen zu können. Denn es ist nicht erst seit heute so, dass im Arbeitsleben stehende Menschen damit konfrontiert werden, dass ihr Vater oder ihre Mutter von einem Tag auf den anderen intensiver Pflege bedürfen. Probleme wie diese werden aufgrund der demografischen Entwicklungen in den kommenden Jahren noch zunehmen.
Dass hier eine rasche Anpassung an die Wirklichkeit gefragt ist, zeigt auch die Einigkeit von Ländervertretern verschiedener Couleur in dieser Angelegenheit. So beschlossen sowohl die für Soziales als auch die für Familienagenden zuständigen Ländervertreter in seltener Einigkeit, dass es einer entsprechenden Novelle bedarf.
Das Absurde an der Situation ist, dass manche Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern bereits tageweise der Arbeit fernbleiben dürfen – und zwar dann, wenn sie (noch) im gleichen Haushalt mit dem betreffenden Elternteil leben. Dass hier ein Unterschied gemacht wird, macht überhaupt keinen Sinn. (Gudrun Springer, 26.7.2016)