Ein Polizist hebt den Rucksack auf, in dem der Sprengsatz transportiert wurde.

Foto: AFP/DPA/DANIEL KARMANN

Ansbach – Am Rande der CSU-Klausur am Tegernsee hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann am Donnerstag über die neuen Erkenntnisse der Ermittler zum mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag in Ansbach berichtet, wie "zeit.de" berichtet. Demnach erhielt der 27-jährige Attentäter kurz vor der Explosion seiner Bombe Anweisungen "aus dem Nahen Osten". Wer diese übermittelt hat und woher diese Anweisungen genau stammen, sagte der CSU-Politiker nicht.

Therapeut warnte bereits Anfang 2015

Ein psychologischer Gutachter hatte bei dem Bombenattentäter von Ansbach in Süddeutschland bereits Anfang 2015 einen aufsehenerregenden Suizid für möglich gehalten. Der 27 Jahre alte Syrer sei ein "extremer Geist", und es sei ihm "durchaus zuzutrauen, dass er selbst seinen Selbstmord noch spektakulär in Szene setzt", heißt es in einer Stellungnahme eines Therapeuten.

Weiter schrieb der Gutachter: "Er (der 27-Jährige) hat nach dem Tod seiner Frau und seines sechs Monate alten Sohnes nichts mehr zu verlieren." Die Stellungnahme wurde für das Asyl-Gerichtsverfahren des späteren Attentäters erstellt. Ein Sprecher des deutschen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg bestätigte am Mittwoch diesen Inhalt des Gutachtens.

Abschiebung angeordnet

Der Syrer war wegen Depressionen und Suizidversuchen in psychiatrischer Behandlung. Seinen Asylantrag in Deutschland hatte das BAMF im Dezember 2014 abgelehnt, weil der 27-Jährige bereits in Bulgarien einen Schutzstatus erhalten hatte. Das BAMF ordnete daher die Abschiebung des Mannes nach Bulgarien an. Dagegen klagte der Syrer vor dem Verwaltungsgericht Ansbach.

Im Rahmen des Gerichtsverfahrens im Februar 2015 wurde laut dem BAMF-Sprecher das Gutachten eingereicht. "Aufgrund der durch neu eingereichte Atteste nachgewiesenen Reiseunfähigkeit hat das BAMF die ausgesprochene Abschiebeanordnung zurückgenommen", teilte der Sprecher mit. Das Verfahren wurde eingestellt, und die Ausländerbehörde sprach dem Mann eine Duldung aus.

Im März 2016 bat die Ausländerbehörde das BAMF dann, eine Abschiebung des Mannes nach Bulgarien nochmals zu prüfen. Nachdem sich der Syrer dazu nicht mehr geäußert hatte, forderte das Bundesamt den 27-Jährigen im Juli erneut zur Ausreise auf und drohte ihm mit der Abschiebung nach Bulgarien, falls er nicht freiwillig geht.

Chat mit Unbekanntem

Die Ermittler haben unterdessen Hinweise darauf entdeckt, dass der Attentäter von einer unbekannten Person in einem Chat direkt beeinflusst wurde. "Es hat offensichtlich einen unmittelbaren Kontakt mit jemandem gegeben, der maßgeblich auf dieses Attentatsgeschehen Einfluss genommen hat", sagte Bayerns Innenminister Herrmann am Mittwoch.

Ob es sich dabei um einen Kontakt zur Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) gehandelt hat, konnte Herrmann nicht sagen, dies sei Gegenstand der Ermittlungen. Man wisse auch noch nicht, wo sich der Chat-Partner des Mannes aufgehalten habe.

Bei der Auswertung der Handys des Täters seien die Ermittler auf diesen "intensiven Chat" gestoßen, berichtete Herrmann am Rande einer Kabinettsklausur am Tegernsee und fügte hinzu: "Der Chat endet unmittelbar wohl vor dem Attentat." Herrmann sagte, man wisse noch nicht, wie lange der Chatkontakt bereits bestanden habe – ob das Wochen oder Monate zurückreiche oder gar noch länger.

Möglicherweise schon lange beim IS

Nach Angaben des IS war der Attentäter von Ansbach schon seit mehreren Jahren Mitglied des Terrornetzwerkes. In der aktuellen Ausgabe eines wöchentlichen Rundschreibens veröffentlichte der IS einen Nachruf und den mutmaßlichen Lebenslauf des Syrers, der sich in der Nähe eines Musikfestivals im bayerischen Ansbach in die Luft gesprengt hatte. (APA, 28.7.2016)