Wien – Dass Dorothea K. (Name geändert) ein Problem mit der Impulskontrolle hat, bemerkt bei ihrem Prozess wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung auch ein medizinischer Laie. Immer wieder echauffiert die 18-Jährige sich und stürmt schließlich sogar unter Tränen aus dem Saal und verschanzt sich auf dem Damen-WC.

Am 3. Juli soll es in Wien-Favoriten noch schlimmer gewesen sein. Und sie sich gegen eine Polizistin gewehrt haben, als die sie aus der Wohnung von K.s Schwester entfernen wollte. Doch trotz der offensichtlichen psychischen Probleme der jungen Frau ist der Hintergrund der Geschichte ziemlich dubios.

Auf die Frage von Richterin Michaela Röggla-Weisz bekennt sich die zweifach Vorbestrafte vehement nicht schuldig bezüglich des Widerstands; dass sie der Beamtin im Zuge eines Gerangels einen kleinen blauen Fleck und leichte Kratzspuren am Arm zugefügt hat, gibt sie dagegen zu.

Streit ums Aufladen des Handys

Wie es dazu gekommen ist, erscheint seltsam. K. erzählt, sie hatte in dieser Nacht einen Streit mit dem Freund ihrer Schwester, da sie noch ihr Handy aufladen wollte, er aber wollte, dass sie sofort geht. "Ich wollte mich umbringen", gibt sie zu, so sehr habe sie die Auseinandersetzung aufgeregt.

Die anderen riefen Rettung und Polizei. "Dann sind die Polizisten gekommen, wir haben eine Stunde auf den Amtsarzt warten müssen. Es gab die ganze Zeit schon Streit mit der Beamtin", erzählt die Angeklagte.

Die Polizistin sei provokant gewesen, schildert sie. "Ich hatte einen Asthmaanfall und habe den Beamten um mein Asthmaspray gebeten, sie hat gesagt: 'Ist das jetzt ein neuer Anmachspruch?'" Als der Beamte angeboten habe, K. mit dem Streifenwagen nach Hause zu bringen, habe seine Kollegin das mit "Wir sind kein Taxi!" abgelehnt.

Gerangel mit Polizistin

Stattdessen habe die Polizistin sie zweimal am Arm gepackt, damit sie geht. "Ich habe gesagt, sie soll das lassen. Dann gab es ein Gerangel, sie hat zuerst zugeschlagen und getreten, und ich habe mich gewehrt."

Die Angeklagte zeigt Röggla-Weisz und Staatsanwalt Gerd Hermann auch Bilder auf ihrem Handy, die einen blauen Fleck auf ihrem Schienbein sowie auch heute noch sichtbare Kratzer an ihrem Unterarm zeigen.

Die 300 Euro, die die Beamtin für drei Tage Schmerzen als Entschädigung will, ist K. bereit zu zahlen. "Ich habe mich bei ihr ja sogar entschuldigt, aber sie hat gesagt, das interessiert sie nicht", ergänzt die Angeklagte.

Der Auftritt der Verletzten gerät tatsächlich seltsam. So spricht sie die Angeklagte als "ihre Wenigkeit" an, es stellt sich auch heraus, dass sie davor nie als Zeugin vernommen wurde. Sie beschreibt die Angeklagte als renitent und tobend.

Fehlender Befund im Akt

Sicher ist sie sich in einem: Dass deren Verletzungen im Zuge des Gerangels zustande gekommen sind, "kann ich ausschließen". Seltsamerweise befindet sich auch kein amtsärztlicher Befund im Akt, obwohl K. behauptet, nach dem Vorfall untersucht worden zu sein.

Bei der Befragung von K.s Schwester und deren Freund – die die Angeklagte so aufregt, dass sie aus dem Saal stürmt – stellt sich heraus, dass K. damals die Babysitterin für ihre Nichte gewesen ist. Auch dass sie vor dem Polizeieinsatz auf die Straße gelaufen ist und der junge Mann sie zurückziehen musste – was natürlich auch die Verletzungen an der Hand erklären könnte.

Interessant auch: Die Schwester sagt aus, dass der Amtsarzt geäußert habe: "Na bumm. Viel Spaß mit ihr!", aber keinen Grund für eine Einweisung sah. Und das, obwohl K. zuvor gefilmt wurde, wie sie mit dem Kopf gegen Wand und Tür schlug.

Positive Zukunftsaussichten

Die Zukunftsaussichten der Angeklagten sind gar nicht schlecht: Sie hat die Schule nachgeholt, besucht derzeit einen AMS-Kurs, beginnt nächste Woche als Verkäuferin, will eine Kosmetikerinlehre machen und bekommt eine kleine Wohnung.

"Was soll ich mit Ihnen machen?", fragt Röggla-Weisz, der man die Sorge um die junge Frau durchaus anmerkt. Die Richterin verurteilt sie schließlich rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft, die nicht im Strafregister aufscheinen, da die Angeklagte jung ist. Zusätzlich erteilt sie die Weisung zur Psychotherapie und Bewährungshilfe. (Michael Möseneder, 22.8.2016)