Wien – Für den ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführer und späteren -Werber Gernot Rumpold und den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger wird es am kommenden Dienstag ernst. Sie werden im Wiener Straflandesgericht erfahren, ob es in den sie betreffenden Telekom-Verfahren bei den Urteilen vom Sommer 2013 bleibt.

Rumpold war im August 2013 im sogenannten Telekom III-Verfahren zu drei Jahren unbedingt verurteilt worden, Hochegger fasste ein paar Wochen später im Telekom IV-Verfahren zweieinhalb Jahre unbedingt aus. In beiden Fällen ging es um Zahlungsflüsse der Telekom Austria (TA) für vorgetäuschte, in Wahrheit nicht erbrachte Leistungen. Bei Rumpold nahm es ein Schöffensenat als erwiesen an, dass er im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur "mediaConnection" 600.000 Euro entgegengenommen hatte, die an sich der FPÖ zugedacht waren. Rumpold verwendete den Betrag zur Gegenverrechnung seiner offenen Forderungen mit der FPÖ.

Scheinrechnungen

Hochegger wiederum hatte im Jahr 2006 als Schaltstelle für Schmiergeldzahlungen an das BZÖ fungiert, das damals Juniorpartner der ÖVP in der Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) sein durfte. Hochegger, der 2004 einen Rahmenvertrag mit der TA abgeschlossen hatte und eine Änderung der Universaldienstverordnung bewirken wollte, vermittelte insgesamt 960.000 Euro, die dem BZÖ zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfs 2006 dienten. Die Zahlungen wurden auf Basis von Scheinrechnungen über zwei parteinahe Werbeagenturen abgewickelt.

Sowohl Hochegger als auch Rumpold hatten stets ihre Schuldlosigkeit betont. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte allerdings im November 2015 in beiden Fällen die erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen Untreue als Beteiligter. Aus formalen Gründen wurden die verhängten Strafen aber aufgehoben. Nachdem mittlerweile geklärt ist, dass die Auftritte von Hochegger und Rumpold vor dem parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss von der Staatsanwaltschaft nicht mehr wegen möglicher Falschaussagen verfolgt werden, muss jetzt ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Wolfgang Etl die endgültigen Strafen festsetzen. An den Schuldsprüchen kann nicht mehr gerüttelt werden, diese sind rechtskräftig.

U-Haft wegen Fluchtgefahr

Dabei kommt zunächst Rumpold zu Wort, für den sich der Schöffensenat 45 Minuten Zeit nehmen wird. Um 10.30 Uhr wird dann Hochegger erwartet – und das in Handschellen. Das Landesgericht hatte gegen den 67-Jährigen einen Haftbefehl erlassen, nachdem dieser den ersten Verhandlungstermin wegen eines angeblichen psychischen Zusammenbruchs und akuter Suizidgefahr sausen hatte lassen. Hochegger wurde zu Wochenbeginn in der Reha-Klinik St. Radegund (Bezirk Graz-Umgebung) festgenommen, in die Justizanstalt Wien-Josefstadt überstellt und am vergangenen Mittwoch wegen Fluchtgefahr in U-Haft genommen. Gegen den PR-Profi sind weitere Strafverfahren anhängig. In der Causa Valora wird derzeit ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien geprüft, in der Causa Buwog liegt bereits eine – wenn auch nicht rechtskräftige – Anklageschrift vor. (APA, 21.8.2016)