Wien – Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat am Montag einen weiteren Vorschlag für eine Verschärfung der Asylgesetze geäußert. Demnach soll künftig ein Strafgericht über die Aberkennung oder die vorzeitige Beendigung eines Asylverfahrens für straffällige Flüchtlinge entscheiden. Nun müsse man mit dem Justizministerium eine Liste an Delikten erarbeiten.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) begrüßte die "Initiative" Sobotkas umgehend. Der Vorschlag sei "im Sinne von mehr Verfahrenseffizienz und Tempo diskussionswürdig", sagte Brandstetter am Montag der APA.

Sobotkas Sprecherin bestätigte Berichte des Ö1-"Morgenjournals" und der "Presse": Demnach sollen künftig gleich die Strafgerichte entscheiden, ob einem straffälligen Asylberechtigten Asyl aberkannt oder das Verfahren eines Asylwerbers vorzeitig negativ beendet wird. Schon jetzt könne Straffälligen Asyl aberkannt werden, hierfür sei jedoch das Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zuständig. Nun sollte während des Strafverfahrens eine Aberkennung mitgeprüft und mit dem Urteil verkündet werden. "Das beschleunigt das Verfahren", meinte die Sprecherin.

Wichtige Punkte werden noch erarbeitet

Bei welchen Delikten der Verlust des Asyls oder der Verfahrensstopp drohen soll, steht noch nicht fest. Das werde erst gemeinsam mit dem Justizministerium erarbeitet, hieß es. Die Schwere des Delikts und auch die Häufigkeit seien entscheidend, eine Liste gebe es noch nicht. "Auf jeden Fall soll es aber eine schnellere Abwicklung geben", erklärte Sobotkas Sprecherin.

Zum Einwand, dass straffällige Asylwerber oft in Österreich bleiben, weil sie nicht in den Herkunftsstaat abgeschoben werden können, verwies sie auf die Forderung nach Asylzentren in sicheren Drittstaaten. Umgesetzt werden sollten die nun geplanten Verschärfungen so rasch als möglich.

Richtervereinigung: Rechtskräftigkeit abwarten

Die Richtervereinigung zeigte sich am Montag grundsätzlich offen für den neuen Sobotka-Vorschlag. Präsident Werner Zinkl pocht jedoch darauf, dass die Rechtskräftigkeit von Urteilen abgewartet wird. Für Zinkl ist ein Verfahrensstopp durchaus vorstellbar, er betont aber: "Wenn, dann sollte man es immer von der Rechtskraft abhängig machen, das ist man dem Rechtsstaat schuldig." Sobotkas Vorschlag sei "überlegenswert": "Aber man muss aufpassen. Eine Ausweisung verbunden mit der Verurteilung – das würde ich für bedenklich halten."

Das Strafmaß, ab dem dann eine Ausweisung erfolgen soll, müsse diskutiert werden. Die Folgen seien "genau zu überlegen", so Zinkl weiter. Er verwies auch auf die Möglichkeit einer Diversion für geringe Delikte. Für die Richter sei jedenfalls "mit einem Mehraufwand zu rechnen". Abschätzen lasse sich dieser zum jetzigen Zeitpunkt freilich noch nicht. (APA, 22.8.2016)