Wien – Peter Laskaris ist kein Unbekannter im Wiener Rotlichtmilieu. Er besitzt ein Laufhaus, steht Medien bereitwillig für Führungen und Interviews zur Verfügung. Dass er wegen Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Richter Stefan Apostol sitzt, hat aber nichts mit Auseinandersetzungen in den einschlägigen Kreisen zu tun, sondern mit Politik.

Den Vorwurf der Beleidigung haben zwei hohe FPÖ-Politiker erhoben: Johann Gudenus, Vizebürgermeister Wiens, und Norbert Hofer, seines Zeichens Kandidat für die Wahl zum Bundespräsidenten. Und die beiden haben ein Problem damit, auf Facebook "Nazischwein" beziehungsweise "Krüppel" genannt zu werden.

"Braune Kacke im Hirn"

Konkret hat der 45-jährige Angeklagte unter einem auf seiner Seite geposteten Artikel des "Wirtschaftsblatts" mit dem Titel "Der teuerste Arbeitslose Österreichs" den dort thematisierten Gudenus als "Nazischwein" bezeichnet. Bei Hofer verwendete er dessen Bild in Burschenschafter-Wichs und beschied, dieser habe "Braune Kacke im Hirn" und sei ein Krüppel – daher solle man Alexander Van der Bellen wählen.

"Darf man das?", fragt Apostol den dreifach – nicht einschlägig – Vorbestraften. "Ob das jetzt strafbar ist ...", entgegnet der ohne Verteidiger erschienene Laskaris. "Der Staatsanwaltschaft ist das egal, aber wenn der Betroffene sich beleidigt fühlt, dann schon", erklärt der Richter. Und "Krüppel" sei ein Schimpfwort, ist er überzeugt.

Bei den anderen beiden Vorwürfen geht es um einen Böllerwurf in einen Würstelstand, da sind die Zeugenaussagen sehr vage. Und schließlich soll der Angeklagte am 25. Dezember 2014 die Fensterscheibe eines Lokals zerstört haben.

Übelkeit während Taxifahrt

"Da habe ich nur eine spärliche Erinnerung daran", sagt Laskaris. Was sicher ist: Er fuhr mit dem Taxi, die retrograde Peristaltik setzte ein. Der Taxilenker war über den Mageninhalt in seinem Wagen mäßig erfreut, warf den Fahrgast hinaus.

Laskaris torkelte zu dem Restaurant, sagt, er habe sich dort mit dem Rücken gegen die Scheibe gelehnt. "Na ja, bei 120 Kilogramm – Kraft ist Masse mal Beschleunigung", demonstriert der Angeklagte physikalische Kenntnisse. Absichtlich habe er das Fenster aber sicher nicht zerstört.

Von diesem Vorwurf wird er ebenso freigesprochen wie von der Sache mit dem Böllerwurf. Für die Beleidigungen muss er dagegen 30 Tagsätze à 30 Euro zahlen – als Laufhauschef verdient er 2.000 Euro monatlich, hat aber auch zwei Millionen Euro Schulden. Alle Urteile sind rechtskräftig. (Michael Möseneder, 22.8.2016)