Wien – Als Opfer eines mutmaßlichen Heiratsschwindlers sieht sich Michaela J. nicht. Allerdings als Geschädigte eines Mediums: "Ich bin das Opfer der 'Kronen Zeitung'", nennt die 42-Jährige Richter Stefan Romstorfer als Erklärung, warum sie gegen die Zeitung und deren Onlineausgabe einen Medienprozess angestrengt hat.

Hintergrund ist die Berichterstattung über einen 41 Jahre alten Freigänger, der in einer Polizeiinspektion als Hausarbeiter tätig war. Dabei soll er fleißig via Internet Frauen kontaktiert und sich als Exekutivbeamter ausgegeben haben – angeblich soll er sich sogar eine Uniform "ausgeborgt" haben. Ob das stimmt, wird in einigen Wochen verhandelt werden.

J. ist jedenfalls eine der Damen, die den Mann kennengelernt haben. Ex post ist sie gescheiter: "Er hat mich ein Jahr gekostet, er hat mich die Kilometer auf meiner Vespa gekostet, er hat mich das Herz gekostet", sagt die Angestellte. Geld habe sie während der Beziehung aber eigentlich nicht verloren: "Er hat ja auch für mich eingekauft."

Foto aus Whatsapp-Konto

Sie beteuert auch, bei der Polizei keine Anzeige gegen den Mann erstattet, sondern nur den Sachverhalt geschildert zu haben. Für die "Krone" war sie dennoch ein Opfer – die Zeitung druckte ein Foto von ihr ab. "Das habe ich aber nur auf Whatsapp verwendet, die müssen es von dort haben", ist J. überzeugt.

Sie habe nur ihrer Familie von der Sache erzählt, nach dem Bericht sei sie plötzlich von vielen Leuten darauf angesprochen worden. "Ich habe jetzt den Spott", ärgert sie sich und will eine Entschädigung wegen der "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs".

Ein Wunsch, den Romstorfer nicht rechtskräftig ablehnt. "Man kann darüber streiten", gibt er zu, nachdem er das Begehr abgewiesen hat. Es gebe aber klare Entscheidungen höherer Instanzen, dass Opfer durchaus erkennbar gemacht werden dürften. Vor allem sei in diesem Fall aber nicht "der intimste Bereich" betroffen. "Es steht ja nur drin, dass Sie seinem Charme erlegen sind", begründet der Richter. (Michael Möseneder, 24.8.2016)