UN-Soldaten vor einem Mausoleum in Timbuktu. Mehrere der zerstörten Stätten wurden mittlerweile mit Geldern der Unesco wiederaufgebaut.

Foto: APA / AFP / Sebastien Rieussec

Den Haag/Bamako – Im Prozess um die Zerstörung von Welterbestätten im malischen Timbuktu vor dem Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat die Anklage offiziell eine Haftstrafe von neun bis elf Jahren beantragt. Das Urteil gegen den Islamisten Ahmed A-Faqi al-Mahdi müsse abschreckende Wirkung haben, sagte der Anklagevertreter Gilles Dutertre am Mittwoch.

Gleichzeitig müssten das Geständnis al-Mahdis und die Tatsache, dass er Reue gezeigt habe, in Betracht gezogen werden. Dem Islamisten wird die Zerstörung von neun Mausoleen und eines Teils der Sidi-Yahia-Moschee in der Wüstenstadt Timbuktu vorgeworfen. Er hatte sich zum Prozessauftakt am Montag als erster Angeklagter in der Geschichte des Strafgerichtshofs schuldig bekannt. Auch entschuldigte er sich bei den Maliern dafür, nach der Einnahme der Stadt durch Islamisten im Juni und Juli 2012 die Zerstörung der zum Weltkulturerbe der Unesco zählenden Stätten angeordnet zu haben.

Mahdi hatte als Mitglied der Islamistengruppe Ansar Dine, die 2012 etwa zehn Monate lang den Norden Malis kontrollierte, die Sittenpolizei in Timbuktu angeführt. Er wachte über die Einhaltung der von Ansar Dine äußerst streng ausgelegten Regeln des Islam. Demnach ist eine Heiligenverehrung, wie sie in Timbuktu seit Jahrhunderten praktiziert wird, verboten.

Die Mausoleen von Timbuktu sind die Begräbnisstätte verstorbener Gelehrter, die als Schutzheilige bei Ereignissen wie Hochzeiten oder bei Problemen wie Hungersnöten angerufen werden. Wegen ihrer zahlreichen Mausoleen gilt Timbuktu als "Stadt der 333 Heiligen". (APA, 24.8.2016)