Politiker mögen das Strafrecht. Ein spektakulärer Vorfall, und flugs verspricht man einen neuen Paragrafen – auch wenn der entweder nie kommt oder totes Recht bleibt. Und plötzlich will ein Innenminister Delikte aus dem Straf- ins Verwaltungsrecht übersiedeln?

Dass Richter, Staatsanwälte und Verteidiger sich dagegen aussprechen, ist logisch. Schließlich geht es potenziell um deren Posten und um deren Geld. Für die Allgemeinheit hat die Idee aber durchaus ihren Reiz.

Wer bei Rot über die Straße in die Arme eines Polizisten schlendert, muss auch an Ort und Stelle zahlen – ohne Anwalt, aber mit dem Recht auf Einspruch. Wird jemand mit einem Joint erwischt, beschäftigt er nicht nur die Polizei, sondern zumindest auch die Staatsanwaltschaft. Und bei einem Ladendieb müssen auch noch Richterinnen und Richter den – dünnen – Akt wälzen.

Der Angst, dass etwa Gewerbsmäßigkeit erst vor Gericht festgestellt wird, steht die Realität entgegen, zumindest in Wien. Im Gegenteil, die Polizei zeigt lieber mehr Delikte an, als dann verurteilt werden. Daher sollte man als Beschuldigter natürlich die Wahl zwischen Bußgeld und Prozess haben. Nur: Derzeit gibt es auch Verfahren, in denen am Ende der Diebstahl einer Dose Bier um 1,05 Euro übrigbleibt. Wenn da gleich die Polizei kassiert, ist die Sache erledigt, und der Täter merkt sich vielleicht sogar etwas. Falls nicht, ist er beim nächsten Mal vor Gericht. (Michael Möseneder, 25.8.2016)