Das Innenministerium unter Wolfgang Sobotka hat eine 49-seitige Anleitung ausgeschickt, wie man – diesmal – formal korrekt wählt. Da stehen so demokratierettende Maßnahmen drin wie die, dass im Wahllokal Presse, Kameras und Fotografen nichts zu suchen haben.

Eine Maßnahme, die das Innenministerium im 49-seitigen Leitfaden anlässlich der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl nun ausdrücklich noch einmal herausstreicht, sollte man sich noch näher ansehen: Die Wahlkartenwähler müssen begründen, warum sie eine Wahlkarte beantragen – Urlaub, Krankheit etc. Es gibt zumindest in Wien vorgegebene Antworten.

Misstrauische Zeitgenossen vermuten eine zusätzliche Schikane, um die Zahl der Wahlkartenwähler insgesamt zu senken. Immerhin gab es bei der Stichwahl 806.768 eingelangte Wahlkarten, eine Rekordzahl. Und seinen Sieg verdankt Alexander Van der Bellen den Wahlkartenwählern.

Im Innenministerium sagt man dazu: Begründungen wurden schon immer verlangt (ob die Anträge auf Wahlkarten bisher immer zurückgewiesen wurden, wenn die Begründung fehlte, ist unklar). Jedenfalls wurden und werden die Begründungen nicht überprüft. Aber Juxbegründungen gelten nicht.

Fazit: Die Möglichkeit der Wahlkarten kann diesmal wieder genutzt werden. Auf eine Begründung ist dabei zu achten. (Hans Rauscher, 29.8.2016)