Lohan behauptete, Rockstar hätte den Charakter Lacey Jonas nach ihrem Vorbild entworfen. Besagte Pose wurde 2007 von Clark Samuels—Startraks aufgenommen. Lacey Jonas erblickte erst 2014 mit "GTA 5" das Licht der (virtuellen) Welt.

Foto: Clark Samuels Startraks/Rockstar

Der oberste Gerichtshof des US-Bundesstaats New York hat eine Klage der Schauspielerin Lindsay Lohan gegen Spielhersteller Rockstar Games abgewiesen. Lohan warf dem Studio vor, den Charakter Lacey Jonas im Videospiel "Grand Theft Auto 5" nach ihrem Vorbild entworfen und dadurch profitiert zu haben, ohne Lohan dafür zu entlohnen.

Die Klage wurde bereits im Dezember 2014 eingereicht. Damals erklärte Rockstar, dass die einzige Ähnlichkeit darin bestehe, dass Lohan und Jonas beide junge blonde Frauen seien. Die Klage sei nur aus "Publicity-Gründen" eingereicht worden.

Nicht haltbar

Das Gericht erklärte diese Anschuldigung Lohans für nicht haltbar. Einerseits, weil Lohan weder als Person noch namentlich in dem Spiel vorkommt. Andererseits, weil es sich um ein fiktionales Werk handelt und damit aus der gesetzlichen Definition für Werbung oder Handel herausfällt. Daher greife das Argument nicht, wonach Lohans Ähnlichkeit genutzt wurde, um ein Produkt zu verkaufen. In "GTA 5" werden indirekt mehrere Marken und reale Persönlichkeiten parodiert. Der Konzern Apple wird etwa genauso aufs Korn genommen wie Facebook und dessen Gründer Mark Zuckerberg. (zw, 2.9.2016)