Es kursieren wilde Geschichten über Sachwalterschaften. Über Menschen, die ins Pflegeheim gezwungen wurden und deren Haus ohne ihr Wissen verkauft wurde. Oder über Personen, die ihren gesetzlichen Vertreter kaum zu Gesicht bekommen. Mit dem noch einige Tage zur Begutachtung aufliegenden Erwachsenenschutzgesetz, dessen Inkrafttreten Mitte 2018 geplant ist, soll derlei über kurz oder lang der Vergangenheit angehören.

Gerichtlich bestellte Besachwalterung ist nur mehr in wirklich nötigen Fällen als letztes Mittel vorgesehen und je auf drei Jahre befristet. Kanzleien, die viele Sachwalterschaften übernehmen, unterliegen dann transparenten Kriterien. Es sind Vertreter jeweils für bestimmte Lebensbereiche vorgesehen, die auch Bekannte sein können.

Diese Vorhaben sind gut und längst überfällig: Auch Menschen, die nicht (mehr) gut auf sich selbst schauen können, haben ein Recht auf so viel Selbstbestimmung wie nur möglich. In der Vergangenheit ging die Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung: Die Zahl der Sachwalterschaften verdoppelte sich in gut zehn Jahren.

Künftig ist eine individuell zugeschnittene Erwachsenenvertretung geplant, etwa in Person einer eigenen, für den Bereich Pflege und Betreuung zuständigen Angehörigen. Diese sollte für die Betreuung zu Hause jedoch auch auf entsprechende Angebote zurückgreifen können – sie sind bisher aber nur unzureichend vorhanden. (Gudrun Springer, 2.9.2016)