Die BEREC-Richtlinien werden von vielen Aktivisten als großer Schritt für den Erhalt der Netzneutralität gesehen.

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Die jüngst vom Gremium der europäischen Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) veröffentlichten Richtlinien hinsichtlich der Umsetzung von Netzneutralität wird von vielen Aktivisten als positiver Schritt gesehen. Viele potenzielle Schlupflöcher wurden gestopft, Zero-Rating-Angebote, die den Zugriff auf einen Teil des Internets beschränken, sind nur noch eingeschränkt möglich.

Auch gegen ein "Zwei-Klassen-Internet" hat das Gremium prinzipiell Maßnahmen gesetzt. Die Provider dürfen beispielsweise nicht bestimmte Dienste drosseln oder blockieren, um anschließend für normalen Zugang Geld zu verlangen. Trotzdem gibt es im Regularium eine Lücke, schreibt Torrentfreak.

"Angemessene Maßnahmen"

So heißt es übersetzt im Artikel 3(3) im zweiten Subparagraph, als Ergänzung zum ersten:

"Der erste Subparagraph soll Internetprovider nicht daran hindern, angemessene Maßnahmen zum Trafficmanagement zu setzen. Um als ‚angemessen‘ anerkannt zu werden, müssen diese Maßnahmen transparent, diskriminierungsfrei und verhältnismäßig sein. Sie dürfen nicht auf kommerziellen Absichten basieren, sondern auf objektiv unterschiedlichen Erwägungen bezüglich der Qualität des Dienstes bei bestimmten Kategorien von Datenverkehr. Solche Maßnahmen sollen kein Monitoring spezifischer Inhalte beinhalten und nicht länger als nötig aufrecht erhalten werden."

Einschränkungen zur Qualitätssicherung möglich

Weiters ist festgelegt, dass die Definition von "nicht diskriminierend" nicht ausschließt, dass zur Optimierung der "generellen Übertragungsqualität" Maßnahmen hinsichtlich "objektiv unterschiedlicher Kategorien von Traffic" gesetzt werden können.

Ist also das Netz eines Anbieters überlastet, könnte dieser beispielsweise die Datenübertragung per Bittorrent drosseln, wenn er ermittelt, dass die Last damit gelindert werden kann. Theoretisch wären auch VPN-Verbindungen auf diese Weise einschränkbar. Die Betreiber hatten sich im Vorfeld für Möglichkeiten für ein selektives Vorgehen bei Überlastungen gedrängt.

Wenig Gefahrenpotenzial

Die Gefahr durch diese potenzielle Lücke wird allerdings als gering eingeschätzt. Die größte Gefahr in Form "kostenpflichtiger Überholspuren" sei abgewendet worden. Unter den aktuellen Leitlinien fehle ein vergleichbarer Anreiz für Drosselungen, zumal Regulatoren Einschränkungen aufheben könnten, wenn diese nicht erwiesenermaßen zur Vermeidung von Überlastungen dienten, argumentiert man bei der Initiative Fight for the Future.

Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Richtlinien der BEREC in der Praxis bewähren. Das Dokument, das für die nationalen Regulatoren de facto ein Handbuch zum Umgang mit den EU-Telekom-Richtlinien darstellt, steht online als PDF-Datei zur Verfügung. (gpi, 05.09.2016)