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VW-Kunden, die ihr Schummelsoftware-Auto an Volkswagen zurückgeben wollen, haben es schwerer als US-Autobesitzer. Die bekommen Entschädigung und müssen nicht einzeln vor Gericht ziehen.

Foto: AP / Jeff Chiu

Wien – So umfassend wie von Volkswagen im Abgasskandal propagiert ist der Verjährungsverzicht gegenüber Autokäufern und Händlern offenbar doch nicht. Kunden, die mit der zum VW-Konzern gehörenden Porsche Bank einen Leasingvertrag schlossen und nun Ansprüche wegen Irrtums und/oder Gewährleistung erheben, lässt die Porsche Bank im Regen stehen. Jedenfalls bestreitet die Finanzierungsgesellschaft die Rechtmäßigkeit von Ansprüchen.

Das geht aus einem Schriftsatz hervor, der Ende August in einem Verfahren am Landesgericht Salzburg vorgelegt wurde. Die Porsche Bank Aktiengesellschaft als Leasinggeber wendete ausdrücklich Verjährung ein: "Darüber hinaus sind etwaige Ansprüche wegen Irrtums jedenfalls bereits verjährt, da etwaige Leasing- und Versicherungsverträge auch nach dem Klagsvorbringen im Juni 2010 abgeschlossen wurden. Es wird dementsprechend ausdrücklich Verjährung eingewendet." Auch Ansprüche auf Gewährleistung, die die Klägerin aus einem vermeintlichen Kaufvertrag aus 2014 geltend mache, seien verjährt.

Doch nicht verjährt?

Das empört den Anwalt der Klägerin, Thomas Kainz von der Kanzlei Legal Chambers Kainz, schließlich habe auch der VW-Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft respektive geleast wurde, bereits einen Verjährungsverzicht abgegeben. Nun wurde das Salzburger Verfahren gegen die zu hundert Prozent im Eigentum der ebenfalls in Salzburg domizilierten Porsche Holding Gesellschaft m.b.H. stehenden Porsche Bank AG ruhend gestellt – bis das von der Klägerin parallel angestrengte Verfahren gegen den Wiener VW-Händler entschieden ist.

Nun wird die Sache kompliziert, denn als Leasinggeber tritt die Porsche Bank anstelle des Kunden in den Kaufvertrag des Händlers ein. Im Fall von Gewährleistungsfragen – das geleaste Fahrzeug hat aufgrund der eingebauten Schummelsoftware, die sich auf dem Prüfstand automatisch ausschaltet, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte nicht zu überschreiten – gibt sie die Ansprüche aus dem Kaufvertrag nämlich an den Käufer zurück, sodass sich der Händler mit dem Begehren des Klägers herumschlagen muss. Der Leasingnehmer muss seine Gewährleistungsansprüche nunmehr beim Händler geltend machen.

Da VW-/Audi-/Skoda- und Seat-Händler ihrerseits von Porsche Austria schadlos gehalten werden, landet die Causa letztlich wieder beim Importeur. Der Zweck dieses rechtlich fragwürdigen Verwirrspiels bleibt unklar.

Verjährungsverzicht auch für Leasing

Der Leasingkunde werde nicht schlechtergestellt als ein Käufer, der sein Fahrzeug nicht über die Porsche Bank finanziert habe, versichert die Porsche Holding in einer Stellungnahme. Denn die Porsche Bank als Leasinggeberin "tritt jeweils über Aufforderung der Leasingnehmer sämtliche Gewährleistungs- Schadenersatz-, bzw. sonstige Ansprüche gegenüber dem Händler an den Leasingnehmer ab". Dem Kunden als Leasingnehmer kämen damit alle Vorteile aus dem Verjährungsverzicht zu. Im gegenständlichen Fall sei eine Aufforderung der Leasingnehmerin aber nicht erfolgt, sondern es wurden beide, Porsche Bank und Autohaus, geklagt. Ersteres bestreitet Anwalt Kainz. Die Abtretung sei sehr wohl begehrt und sämtliche Ansprüche Ansprüche auch bereits abgetreten worden.

Sollte die Leasingnehmerin eine Abtretung der Ansprüche gegen den Händler wünschen, könne eine solche jederzeit erfolgen, versichert die Porsche Holding.

Kampf gegen Sammelklagen

Weniger kulant zeigt sich VW-Konzernchef Matthias Müller gegenüber Sammelklagen. VW werde sich dagegen "natürlich mit allen gebotenen und rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen", sagte Müller am Mittwoch im ORF-Morgenjournal. "Wir sind offen für alle Gespräche. Wir sind an der Stelle kooperativ und konstruktiv, aber ehrlich gesagt auch immer unter der Berücksichtigung regionaler gesetzlicher Rahmenbedingungen und nicht, was sich ein Einzelner wünscht", sagte Müller nach einem Vortrag in Linz und versprach einmal mehr restlose Aufklärung des Skandals. "Das sind wir unseren Kunden schuldig." Es seien "moralische Grenzen" überschritten worden. (Luise Ungerboeck, 8.9.2016)