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Die ursprünglich leisen Autos mit Elektromotoren müssen ab 2019 mit künstlichen Autogeräuschen versehen werden. Einen "Pausenknopf" dafür soll es nicht geben.

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Wien – Als einer der großen Vorteile der Elektromobilität wurde bisher immer angeführt, dass die Motoren lautlos sind. Unsere Gesellschaft könnte so vom Straßenlärm befreit werden. Nun zeigt sich aber, dass dies nicht der Fall sein wird.

Auf Überland, auf Autobahnen und Autostraßen, sind es nämlich die Rollgeräusche der Reifen auf dem Asphalt, die den Lärm erzeugen. Und dieses Geräusch ist naturgemäß bei allen Fahrzeugen laut, egal ob leise schnurrender Elektromotor oder laut brummender Verbrennungsmotor. Das heißt also, dass die vielen Lärmschutzmauern, die Österreichs Autobahnen säumen, auch bei zunehmender Elektromobilität ihre Berechtigung haben.

Anders ist die Situation in der Stadt, wo man auch mit niedrigen Geschwindigkeiten unterwegs ist. Beim Elektromotor ist es so, dass er bis zu 20 Stundenkilometer komplett geräuschlos ist und erst ab etwa 30 km/h Rollgeräusche dazu kommen. Das heißt also, dass ein langsam fahrendes Elektrofahrzeug oder ein Parkplatz suchendes Auto überhaupt nicht gehört werden kann.

Wende nach Unfall

Ursprünglich hatten sich die Länder, die in der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (Unece) über Standards zur Elektromobilität beraten, auf ein künstliches Motorengeräusch plus einem "Pausenknopf" geeinigt. Damit sollte es dem Fahrer möglich sein, diesen Lärm abzuschalten. Dann aber kam es zu einem Unfall in Japan, bei dem ein Lkw mit gewöhnlichem Verbrennungsmotor einen blinden Menschen samt Blindenhund tötete. Der Fahrer hatte den Rückfahralarm abgeklemmt, was überall verboten ist, aber die Problematik zeigte.

Die Verhandlungen rund um den "Pausenschalter" bekamen daraufhin einen neuen Dreh. Japan plädiert seither dafür, dass die künftig vorgeschriebenen akustischen Warnsignale in Elektroautos vom Fahrer nicht ausgeschaltet werden können. Auch Österreich wird bei den Verhandlungen zu künftigen Standards diese Position einnehmen, sagt Hans-Jürgen Salmhofer von der AustriaTech, einer Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen. Salmhofer vertritt Österreich in Genf, wo die Unece ihren Sitz hat. Ab 2019 ist der Einbau solcher akustischer Warnsignale in die neuen Elektro- und Hybridtypen Pflicht.

Blindenverband begrüßt Regelung

Der Österreichische Blindenverband, der sich bei der Erarbeitung dieser Position eingebracht hatte, begrüßt dies. "Geräuscharme Fahrzeuge sind für blinde und sehbehinderte Menschen kaum bis gar nicht wahrnehmbar – ähnlich wie ein Auto ohne Licht bei Dunkelheit für sehende Menschen", heißt es auf der Homepage.

Unterschiede wird es bei der Höhe des künstlichen Geräuschpegels geben, den die Staaten zulassen – und da gibt es kulturelle Differenzen. Japan will einen niedrigen Geräuschpegel, die USA wollen besonders laute künstliche Motorengeräusche zulassen. Nach dem Motto: Wenn schon, denn schon. (Johanna Ruzicka, 8.9.2016)