Wien – Nach Alexander Van der Bellens Gesundheitszustand wird im Wahlkampf nun auch jener Norbert Hofers thematisiert. Wie der "Kurier" berichtet, hat der FPÖ-Kandidat und Dritte Nationalratspräsident seit 2015 Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitspension. Der Antrag auf Pflegegeld wurde abgelehnt. Hofer verteidigte sich gegenüber der Zeitung: Es sei eine Fußamputation im Raum gestanden.

"Alle Ärzte haben mir gesagt: 'Der Fuß muss ab.' In dieser Situation habe ich mich erkundigt, ob mir eine Berufsunfähigkeitspension zusteht, wenn ich meinen Job nicht mehr machen kann", wird Hofer im "Kurier" zitiert. Die Höhe der Pension wird erst bei tatsächlichem Antritt errechnet und ausbezahlt, wenn er keiner Arbeitstätigkeit mehr nachgeht.

Zwei Bescheide

Der "Kurier" hat die zwei Bescheide der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) laut eigenen Angaben von einem anonymen Insider erhalten. Dass die vertraulichen Unterlagen kurz vor der Bundespräsidentenstichwahl in der Zeitung landeten, kritisiert Hofer: "Jetzt wird der Wahlkampf wirklich schmutzig."

Auf Facebook kündigte Hofer rechtliche Schritte an. "Ich werde dazu eine Anzeige einbringen und habe auch mit der PVA Kontakt aufgenommen. Die interne Revision ermittelt. Ich hoffe, dass die Person gefunden wird, die zu so etwas in der Lage ist."

Hofer ist seit einem Paragleit-Unfall stark gehbehindert. 2014 habe er sich seinen durch die inkomplette Querschnittslähmung weitgehend gefühllosen Fuß derart schlimm verletzt, dass eine Amputation drohte. "Ich war kaum noch in der Lage, meinen Beruf auszuüben, und habe daher eine Berufsunfähigkeitspension beantragt. Dem Antrag wurde aufgrund der Schwere der Verletzung stattgegeben", schrieb Hofer seinen Facebook-Fans. "Ich habe jedoch mit Unterstützung meiner Familie weitergekämpft, bin mit offener Wunde, starken Schmerzen und Wundfieber meiner Arbeit nachgegangen. Bei den Parlamentssitzungen habe ich ein mobiles Gerät getragen, das das Blut aus der Wunde permanent abgesaugt hat. Der Fuß ist nach langem Leidensweg und vielen Operationen in Ordnung gekommen, und ich habe die Berufsunfähigkeitspension nicht bezogen", erklärte er weiter.

Damit blieb zunächst unklar, warum Hofer zusätzlich zur Berufsunfähigkeitspension auch um Pflegegeld angesucht hat. Im "Kurier" sagte Hofer, dies werde "automatisch" mitgeprüft. Laut dem auf der Webseite der PVA abrufbaren Formular handelt es sich aber um einen separaten Punkt.

Van der Bellen nimmt Hofer in Schutz

Alexander Van der Bellen nimmt seinen Kontrahenten Nobert Hofer im Rennen um die Hofburg nach der Veröffentlichung von vertraulichen Dokumenten in Schutz. Dass der FPÖ-Präsidentschaftskandidat vor zwei Jahren um Berufsunfähigkeitspension und Pflegegeld angesucht hat, hält der Ex-Grünen-Chef für nicht problematisch, wie er am Mittwochabend mitteilte.

"Bei allen Auffassungsunterschieden – in gesundheitlich ungewisser Zeit für alle Eventualitäten vorzusorgen, ist keineswegs verwerflich, sondern grundvernünftig. So etwas ist Privatsache und sollte daher auch privat bleiben. Ich möchte meinen Gegenkandidaten daher in dieser Frage ausdrücklich in Schutz nehmen und zu mehr Besonnenheit aufrufen", so Van der Bellen.

Van der Bellen appelliert, Privates und das familiäre Umfeld der Kandidaten aus dem Wahlkampf herauszuhalten. "Die Veröffentlichung dieser Bescheide gegen den Willen des Kandidaten ist eine Grenzüberschreitung, die nicht zu tolerieren ist", stellte Van der Bellen klar. Sein Aufruf: "Konzentrieren wir uns in der Wahlbewegung der kommenden dreieinhalb Wochen darauf, wer der bessere Bundespräsident für Österreich ist".

Hofer: Diesmal keine Anfechtung

Hofer will die Hofburg-Wahl kein zweites Mal anfechten. Er geht von einer ganz genauen Abwicklung aus und dass es deswegen keinen Grund für eine neuerliche Anfechtung gibt. "Dieses Mal wird alles passen", so Hofer am Mittwoch in der "ZiB2" auf ORF2. Zu den nun fehlerhaften Wahlkarten sagte Hofer, es sei großes Glück, dass die Mängel so früh entdeckt wurden.

FPÖ: Keine Garantie

Eine im Juli vom Wahlkampfteam des grünen Kandidaten Alexander Van der Bellen geforderte Garantie, die Wiederholung der Stichwahl nicht anzufechten, lehnte die FPÖ aber ab. (APA, 7.9.2016)