Der EuGH-Anwalt hat in seinen Schlussanträgen das geplante Abkommen zwischen der EU und Kanada über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen als derzeit unvereinbar mit den Grundrechten der Europäischen Union bezeichnet. Das Abkommen könne in seiner jetzigen Form nicht geschlossen werden, erklärt der EuGH-Anwalt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs folgt in 80 Prozent der Meinung des Anwalts.

Verarbeitung von PNR-Daten

Die vom EuGH-Anwalt kritisierten Punkte betreffen die Möglichkeiten zur Verarbeitung von PNR-Daten (Passenger Name Records) über das unbedingt erforderliche Maß hinaus oder die Verarbeitung, Nutzung und Speicherung von PNR-Daten, die sensible Daten enthalten, durch Kanada. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass das Abkommen die Übermittlung von PNR-Daten an eine ausländische Behörde zulässt, ohne dass die zuständige kanadische Behörde von einer unabhängigen Stelle überwacht wird und sich zuvor vergewissert hat, dass die fragliche ausländische Behörde die Daten nicht selbst später an eine andere ausländische Stelle übermitteln kann.

Der Generalanwalt verweist auf die Erkenntnisse aus den Urteilen Digital Rights Ireland und Schrems. Nach seiner Ansicht ist der in diesen Urteilen vorgezeichnete Weg fortzuführen und das geplante Abkommen einer strikten Kontrolle im Hinblick auf die Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf Schutz personenbezogener Daten zu unterziehen. Der EuGH müsse sicherstellen, dass die beabsichtigten Maßnahmen eine ausgewogene Gewichtung widerspiegeln zwischen der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz des Privatlebens.

Nach Klage von Max Schrems

Der Österreicher Max Schrems hatte sich im Oktober 2015 mit seiner Klage gegen Facebook durchgesetzt. Der Europäische Gerichtshof erklärte die bis damals geltende Safe-Harbor-Regelung zum Transfer von Daten europäischer Bürger in die USA für hinfällig. Private Daten von EU-Bürgern seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden und Geheimdiensten geschützt, begründeten die Richter damals ihr Urteil. (APA, 8.9.2016)