Wien – Das Handelsgericht Wien hat die im Mai 2015 durchgeführte 50-Prozent-Rabattaktion der Taxibestell-App Mytaxi für rechtmäßig erklärt und die Klage eines Mitbewerbers in allen Punkten abgewiesen. Die Rabattaktion hatte bei der CC Taxicenter GmbH (Taxizentrale 40100) für Ärger gesorgt. Sie hatte wegen der Aktion Klage gegen die Mytaxi-Mutter Intelligent Apps GmbH vor dem Handelsgericht Wien eingereicht. Jetzt entschied das Handelsgericht Wien: Mytaxi darf im Rahmen kurzfristiger Marketingaktionen Taxifahrten bezuschussen.

Bei der Rabattaktion im Mai 2015 zahlte Mytaxi allen Fahrgästen, die ihr Taxi innerhalb des Aktionszeitraums via App bestellten und bezahlten, den halben Fahrpreis. Die angeschlossenen Taxiunternehmer erhielten laut Mytaxi den vollen Fahrpreis.

CC Taxicenter hielt das für unrechtmäßig und beantragte beim Handelsgericht eine einstweilige Verfügung, der in erster Instanz stattgegeben wurde. Nach einem Rekurs beim Oberlandesgericht Wien wurde diese Verfügung in zweiter Instanz abgewiesen. Gegen diesen Beschluss hatte die CC Taxicenter dann wiederum beim Handelsgericht Klage eingereicht. CC Taxicenter kann nun binnen vier Wochen beim Oberlandesgericht Berufung einlegen. (red, 8.9.2016)