Graz – Knapp zwei Wochen vor Prozessbeginn wegen der Amokfahrt mit drei Toten und über hundert Verletzten soll ein Gutachten klären, ob der Angeklagte verhandlungsfähig ist. Sei dies nicht der Fall, könnte gegen ihn in Abwesenheit verhandelt werden, bestätigte der Präsident des Grazer Straflandesgerichts, Gerd Obetzhofer einen Bericht der "Kleinen Zeitung" (Donnerstagsausgabe).

Obetzhofer sagte, dass der vorsitzende Richter einen Psychiater beauftragt habe zu prüfen, ob der Angeklagte verhandlungsfähig sei. Ein Arzt der Justizanstalt Göllersdorf habe Zweifel geäußert. Sollte der 27-Jährige laut Gutachten nicht verhandlungsfähig sein, gibt es laut Strafprozessordnung die Möglichkeit, in dessen Abwesenheit zu verhandeln. Er rechne mit einem Ergebnis Ende dieser oder Anfang nächster Woche. Man habe zur Eile gedrängt, weil der Prozess am 20. September beginnt.

Die Verteidigerin des in der niederösterreichischen Justizanstalt Göllerdorf befindlichen Angeklagten, Liane Hirschbrich, zeigte sich laut der Zeitung überrascht. Sie stelle mit großer Verwunderung fest, dass das Gericht der Auffassung sei, dass ihr Mandant offenbar nicht so gesund sei, wie es bisher einige Sachverständige festgestellt hätten. Brisant sei, dass ausgerechnet jener Gutachter bestellt worden sei, der bereits zuvor ihren Mandanten für zurechnungsfähig erklärt habe. (APA, 8.9.2016)