Bild nicht mehr verfügbar.
Grenze zwischen Österreich und Italien am Brenner : auch hier sollen unter der Verordnung keine Asylanträge mehr entgegengenommen werden.
Rom/Graz/Klagenfurt/Wien – Besser früher als später solle die Asylnotverordnung in Kraft treten. Das bekräftigte man am Donnerstag im österreichischen Innenministerium. Es müsse schon vor Erreichen des heuer vereinbarten Richtwerts von 37.500 Asylverfahren, also "rechtzeitig", möglich sein, Asylwerber an der Grenze zurückzuweisen, hieß es dort.
Was dann in den Nachbarstaaten mit den ohne Asylantragsmöglichkeit in Österreich Zurückgewiesenen geschieht, darüber würden bilateral "Gespräche geführt", erläuterte ein Ministeriumssprecher. Italien, Slowenien und Ungarn müssten Vorsorge treffen.
In Ungarn tut man das, wenn überhaupt, nur zähneknirschend ("Wir wären nicht glücklich, aber wir werden es akzeptieren", habe der ungarische Botschafter in Wien gesagt – so Österreichs Innenministerium am Donnerstag). Slowenien kündigte seinerseits schärfere Kontrollen an seinen Grenzen zu Kroatien und Ungarn an, um zu verhindern, dass "dann alle Migranten in Slowenien festhängen".
Renzi: "Absolut falsch"
In Italien hatte Regierungschef Matteo Renzi österreichische Grenzschließungen schon im Februar als "absolut falsch" bezeichnet; damals wurden in Wien erstmals entsprechende Überlegungen angestellt. Letztlich wäre Italien angesichts einer Abriegelung der Grenze nach Österreich aber relativ machtlos. Das belegt nicht zuletzt die Situation an den Grenzübergängen nach Frankreich und in die Schweiz.
Frankreich hat die Grenze bei Ventimiglia schon vor Monaten komplett dichtgemacht. Auch Bern schickt illegal aus Italien eingewanderte Personen konsequent zurück. Im Unterschied zu Österreich haben die Franzosen und die Schweizer ihre Grenzen für Flüchtlinge und Migranten geschlossen, ohne dies an die große Glocke zu hängen. Aber in den beiden Ländern stehen auch keine wichtigen Wahlen an.
14 Tage Anhaltung – nur wo?
In Österreich wiederum wurde bisher offenbar nicht für alle Folgewirkungen eines Notverordnungsregimes Vorkehrung getroffen. Was etwa soll dann mit Flüchtlingen geschehen, die es ins Land geschafft haben und hier einen Asylantrag stellen wollen? Rechtlich ist für sie eine bis zu 14-tägige "Anhaltung" vorgesehen. Nur: Bis in die Landespolizeidirektionen, die laut einem Innenministeriumssprecher in Notverordnungszeiten für den Umgang mit in Österreich Aufgegriffenen zuständig sein werden, hat sich das noch nicht herumgesprochen.
An den polizeilichen Aktivitäten in Sachen Flüchtlinge werde sich dann kaum etwas ändern, sagt der steirische Polizeisprecher Fritz Grundnig. "Es stellt sich wie immer die Frage, ob er oder sie einen Asylantrag stellt oder ob bereits ein Antrag in Slowenien oder Italien gestellt wurde."
Erkennungsdienstliches Verfahren
Sollte keine klare Identität vorliegen, werde, wie üblich, ein erkennungsdienstliches Verfahren eingeleitet. Wo die Flüchtlinge für diesen Zeitraum untergebracht werden, sei Angelegenheit der Asylbehörden.
Die Polizei sei "nur für die Aufgriffe zuständig", sagt auch der Kärntner Polizeisprecher Michael Masaniger. Während weiterer Überprüfungen würden Flüchtlinge in Asylaufnahmezentren untergebracht – wo bisher aber niemand länger als eine Woche angehalten wurde. Jedoch, so Masaniger: "Wie die Polizeiarbeit nach Inkrafttreten der Sonderverordnung konkret ablaufen wird, bedarf noch etlicher Absprachen und Abstimmungen". (bri, mue, straub, 8.9.2016)