Flüchtlingsfamilie an der slowenisch-österreichischen Grenze im heurigen Februar.

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Graz/Spielfeld – Im heurigen Februar geriet die starke Fluchtbewegung nach und durch Österreich erstmals ins Stocken. Am Grenzübergang Spielfeld, wo man über die Balkanroute aus Slowenien kommende Flüchtlinge bis dahin hatte einreisen lassen, sofern sie angaben, in Österreich oder in Deutschland einen Asylantrag stellen zu wollen, wurden manche von ihnen wieder nach Slowenien zurückgebracht.

Dabei hätten die meisten dieser Menschen – Syrer, Afghanen und Iraker – durchaus die Absicht bekundet, um Asyl ersuchen zu wollen, schilderten Flüchtlingshelfer damals dem Standard. Doch dies sei den anwesenden Polizisten von den eingesetzten Dolmetschern nicht ordnungsgemäß übersetzt worden. Insgesamt soll es in Spielfeld damals zu mehreren hundert derartigen Rückschiebungen nach Slowenien gekommen sein.

Neun Beschwerden angenommen, zwei abgelehnt

In neun Fällen legten die Zurückgewiesenen in der Folge Berufung ein, unter Mithilfe der Ehrenamtlichen-Initiative "Boarder Crossing Spielfeld". In sieben Fällen, die sieben Erwachsene und fünf Kinder betrafen, waren sie erfolgreich, wie am Freitag bekannt wurde. In zwei Fällen wurden die Beschwerden abgelehnt.

Die von der Securityfirma G4S gestellten Dolmetscher seien unqualifiziert gewesen oder hätten tendenziös übersetzt, befand das Landesverwaltungsgericht Steiermark. Sie seien von G4S sowie von der Polizei unzureichend geschult gewesen und hätten für die Rückweisungsprotokolle veraltete Formulare verwendet, ohne zu unterzeichnen.

Relevant, wenn Asyl-Notverordnung gilt

"Diese Entscheidungen sind auch für den Fall von Relevanz, dass die geplante Asyl-Notverordnung in Kraft tritt", meint Petra Leschanz von "Boarder Crossing Spielfeld" im Standard-Gespräch. Denn sie beträfen die Frage, "wie ein Rückschiebeverfahren an der Grenze auszusehen hat, um rechtlich akzeptabel zu sein".

Genau solche Verfahren, so Leschanz, werde es infolge der Notverordnung in größerer Zahl geben, da Asylanträge dann nur mehr in Ausnahmefällen entgegengenommen werden sollen: "Laut den Gerichtsprotokollen in den nun entschiedenen Fällen ist es etwa höchst problematisch, dass Rückgewiesene ihre Beschwerden aus dem Nachbarstaat einlegen müssen – ohne Rechtshilfe."

Anny Knapp von der NGO Asylkoordination sieht das ähnlich. Eine entscheidende Frage habe das Gericht aber offenbar nicht behandelt, sagt sie: "Ob es prinzipiell zulässig ist, Flüchtlingen in Österreich das Stellen eines Asylantrags zu verwehren." (Irene Brickner, 10.9.2016)