Für die betroffenen Kinder ist die Situation natürlich bitter. Die Schule ist insbesondere für junge Flüchtlinge, die in einem fremden Land ein neues Leben beginnen müssen und wollen, deutlich mehr als nur ein Ort des Lernens. Täglich in die Schule zu gehen heißt in einer noch fremden Welt, plötzlich Teil einer Gemeinschaft zu sein. Bildung ist ein Schlüssel zur Integration, der auf unterschiedlichen Ebenen gleichzeitig sperrt.

Insofern ist das Ansinnen des oberösterreichischen Landesschulrats, auch außerordentlichen Schülern die Möglichkeit eines freiwilligen zehnten Schuljahres zu geben, menschlich vielleicht verständlich. Doch gesetzeskonform ist die Vorgehensweise noch lange nicht.

Das Schulunterrichtsgesetz – nur zur Erinnerung: ein Bundesgesetz – sieht vor, dass die Aufnahme von außerordentlichen Schülern höchstens für die Dauer von zwölf Monaten zulässig ist. Dennoch 126 Jugendlichen die Fortsetzung des Schulbesuchs zu versprechen ist letztlich unverantwortlich. Und den betroffenen Schulen das Veto aus Wien dann erst zwei Tage vor Schulbeginn mitzuteilen zeugt von erschreckend wenig Feingefühl.

Was es dringend braucht, sind gute und ausreichende Erwachsenenbildungsmaßnahmen für Betroffene. Denn jemand, der erst in der neunten Schulstufe einsteigt, kann das Pflichtschulprogramm ohnehin nicht aufholen. Selbst wenn er freiwillig eine zehnte Schulstufe machen dürfte. (Markus Rohrhofer, 13.9.2016)