Die von Julius Meinl kontrollierte Meinl Bank ist beim OGH abgeblitzt.

APA/HERBERT PFARRHOFER

Wien – Die endlose Geschichte Meinl Bank gegen die Justiz ist um eine Facette reicher. Das Geldinstitut ist mit einer Beschwerde gegen die Ermittlungen abgeblitzt, in der es sich auf Verletzung der Grundrechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention berief. Der angerufene Oberste Gerichtshof (OGH) entschied nach Anhörung der Generalprokuratur, dass Meinl die Argumente während der Hauptverhandlung (also im allfälligen Prozess) oder im Rahmen der Urteilsanfechtung vorbringen könne.

Dass schon im Ermittlungsverfahren garantierte Rechte verletzt worden seien, kann der OGH nicht nachvollziehen. Die "Opfereigenschaft" sei vom Antragsteller "nicht deutlich und bestimmt" dargelegt worden.

Vorstellig ist die Meinl Bank als Verband geworden, gegen den ebenso wie gegen Julius Meinl und andere ermittelt wird. Es geht um den Verdacht des gewerbsmäßigen schweren Betrugs, die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe und es gilt die Unschuldsvermutung. Gegen einzelne Verfahrensschritte hatte sich die Bank in den seit 2008 währenden Querelen immer wieder zur Wehr gesetzt, in vielen Fällen erfolgreich. In der jetzigen Angelegenheit geht es u. a. um verweigerte Akteneinsicht, Entwendung von Unterlagen aus dem Strafakt durch die Anklagebehörde und um den Vorwurf, die Beschuldigte sei nicht über die Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens informiert worden.

Während Meinl die Akteneinsicht beim Oberlandesgericht Wien inzwischen durchgesetzt hat, blitzte man beim Finanzstrafverfahren weitgehend ab. Meinl pochte auf Verletzung der Grundrechte, weil man den Verband "in Unkenntnis über den an die Finanzbehörden ergangenen Ermittlungsauftrag und das von ihr beauftragte finanzstrafrechtliche Ermittlungsverfahrens ließ". Beantragt wurde eine Erneuerung des Strafverfahrens.

Und worum geht es im Finanzstrafverfahren? Die Ermittler stellen sich auf den Standpunkt, dass diverse Managementgesellschaften in Offshore-Steuerparadiesen wirtschaftlich der Meinl Bank zurechenbar seien. Für die Jahre 2003 bis 2009 wurde eine Steuerschuld von 60 Millionen Euro errechnet, was die Meinl Bank wegen der damit erforderlichen Rückstellungen 2013 in arge Nöte brachte. Letztlich konnte nur dank einer Garantie einer Meinl-Gesellschaft bilanziert werden.

Entsprechend groß war der Widerstand. Die Vorschreibung habe "existenzbedrohende Auswirkungen", meinte die Bank in einem Schreiben an den Chef der Großbetriebsprüfung und den Vorstand des zuständigen Finanzamtes 1/23, das im Akt des Staatsanwaltes landete. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel würden nicht mehr erfüllt, was "Konzessionsentzug und eine Abwicklung zur Folge" haben könnte. (Andreas Schnauder, 14.9.2016)