Ein positiver Pflichtschulabschluss ist laut Ministerium bei außerordentlichen Schülern nicht zu erwarten, da die Voraussetzung für diese Einstufung mangelnde Kenntnis der Unterrichtssprache ist.

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Wien/Linz – Das Bildungsministerium prüft eine Gesetzesänderung, um nicht mehr schulpflichtigen außerordentlichen Schülern ein freiwilliges zehntes Schuljahr zu ermöglichen. Die derzeitige Rechtslage sei "nicht optimal", hieß es zur APA. Zuletzt wurde in Oberösterreich dagegen protestiert, dass 126 Flüchtlinge bzw. Migranten kein freiwilliges zehntes Schuljahr absolvieren dürfen.

"Wenn wir Integration leben und jugendlichen Flüchtlingen eine Chance geben wollen, an unserer Gesellschaft teilzuhaben, sollten wir sie nicht aus bestehenden Klassenverbünden herausholen", so Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) in einer der APA übermittelten Stellungnahme. "Deshalb lasse ich aktuell die Möglichkeit einer Änderung des Gesetzes zur Aufnahme außerordentlicher Schüler in die freiwillige zehnte Klasse prüfen."

Pflichtschulabschluss nicht zu erwarten

Asyl-Landesrat Rudolf Anschober (Grüne) hatte kritisiert, dass ein entsprechendes Rundschreiben des Ministeriums mit dem Hinweis auf die Gesetzeslage das oberösterreichische Bildungskonzept untergrabe, welches einen weiteren Schulbesuch vorsehe. Im Ministerium sieht man das anders: Man sei zwar froh, dass man in Oberösterreich über ein Integrationskonzept nachdenke – ein solches dürfe aber nicht bestehenden Gesetzen widersprechen.

Die Rechtslage sei seit Jahren unverändert, mit dem Rundschreiben habe man lediglich darauf erneut aufmerksam gemacht. Ein freiwilliges zehntes Schuljahr sei dafür vorgesehen, dass Schüler damit einen positiven Pflichtschulabschluss erreichen können. Das sei bei außerordentlichen Schülern aber nicht zu erwarten, da ja die Voraussetzung für diese Einstufung mangelnde Kenntnis der Unterrichtssprache ist.

Lehrgänge und Basisbildungsplätze

Bis zu einer Gesetzesänderung werden daher Umwegskonstruktionen angeboten. Im November starten 30 Lehrgänge für eine "Übergangsstufe zur Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss" an Bundesschulen. Außerdem werden die Basisbildungsplätze für 15- bis 19-jährige Flüchtlinge in der Erwachsenenbildung auf 2.400 verdoppelt. Für einen Wechsel an eine AHS oder BMHS gibt es eigene Übergangsstufen. Einzelne Bundesländer habe als Alternative eigene Maßnahmen gestartet – in Wien eröffnete in der Vorwoche etwa ein Jugendcollege. (APA, 14.9.2016)