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Die deutsche Bundesregierung will Mittelständlern und Start-ups bei der Verlustverrechnung steuerlich entgegenkommen. Sie sollen nach einem am Mittwoch verabschiedeten Gesetzentwurf auch bei einem Wechsel ihrer Anteilseigner ihre aufgelaufenen Verluste gegenüber dem Fiskus geltend machen können.

Bisher verfallen nicht genutzte Verluste, wenn sich die Eigentümerstrukturen etwa durch die Aufnahme eines neuen Eigentümers in den Gesellschafterkreis ändern. Dadurch sollen Spekulationen mit Unternehmen verhindert werden, die nur wegen hoher Verlustvorträge attraktiv sind.

600 Mio. Euro im Jahr

Künftig soll gelten, dass die Verluste bei der Besteuerung weiter berücksichtigt werden, wenn der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und ihre anderweitige Nutzung ausgeschlossen ist. Die durch die Änderung entstehenden Steuerausfälle werden mit 600 Mio. Euro im Jahr beziffert.

Mit der Reform kommt die Berliner Regierung auch jungen Start-up-Unternehmen entgegen, die zu ihrer Finanzierung häufig auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind. In dem Gesetzentwurf wird als Bedingung für den Erhalt der Verluste unter anderem genannt, dass der seit drei Jahren bestehende Geschäftsbetrieb unverändert bleibt. Dies soll auch in Zukunft verhindern, dass Betriebe nur wegen ihrer steuerlichen Verlustvorträge gekauft und ausgeschlachtet werden. Die Rechtsänderung soll rückwirkend zum 1. Jänner 2016 gelten.

Investoren für innovative Geschäftsmodelle

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte, mit den verbesserten Rahmenbedingungen könne es Unternehmen noch besser gelingen, Investoren für innovative Geschäftsmodelle zu gewinnen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte, Unternehmen erhielten durch die Neuregelung einen besseren Zugang zu privatem Wagniskapital, das sie dringend für ihr Wachstum benötigten. (APA, 14.9. 2016)