München – Im Prozess gegen mutmaßliche deutsche Rechtsterroristen hat es die Angeklagte Beate Zschäpe am Mittwoch abgelehnt, Fragen von Anwälten der Opfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) zu beantworten. Auch auf Fragen des vom Gericht bestellten psychiatrischen Gutachters Henning Saß wollte sie nicht eingehen.

Das ließ Zschäpe in einer Erklärung mitteilen, die ihr Verteidiger Mathias Grasel verlas. Zschäpe überließ es in ihrer Erklärung allerdings dem Gericht, sich Fragen der Opfer zu eigen zu machen. In diesem Fall werde sie sie doch beantworten.

Hunderte Fragen

Die Anwälte der Angehörigen der Opfer hatten Zschäpe Anfang Juli hunderte Fragen gestellt. Die Hauptangeklagte hatte ihr Schweigen im Dezember erstmals gebrochen und eine Aussage verlesen lassen. Seither antwortete sie auf Nachfragen des Gerichts, der Bundesanwaltschaft und eines Mitangeklagten – aber immer nur schriftlich und mit mehrwöchiger Verzögerung.

Zschäpe steht seit dreieinhalb Jahren vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft an zehn Morden vor, die ihre beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt als NSU überwiegend aus Fremdenhass verübt haben sollen. Neun der Opfer waren türkisch- oder griechischstämmige Zuwanderer, hinzu kommt eine Polizistin. Zschäpe hatte mit Mundlos und Böhnhardt 13 Jahre unerkannt im Untergrund gelebt. (APA, 14.9.2016)