"Gefälligkeitsinterviews" in "Heute" sah hier der Presserat und rügte die Gratiszeitung. Gedruckt wurden am 23. Jänner 2015 drei Interviews mit Unternehmenschefs. Der Presserat schreibt: "Der Senat stellt fest, dass den drei – ausschließlich positiven – Interviews auf der jeweils gegenüberliegenden Seite ganzseitige Inserate für die von den Interviewten geleiteten Unternehmen gegenüberstehen. Die Interviews unterscheiden sich im Hinblick auf Gestaltung, Aufmachung und Schriftbild nicht von den redaktionellen Inhalten der Zeitung. Außerdem weist der Senat darauf hin, dass die Fragen in den Interviews unkritisch formuliert sind und die Antworten der Gesprächspartner viele Werbebotschaften enthalten."

Foto: Presserat

Wien – Keine Möglichkeit, Anzeigen fristgerecht zu bearbeiten, und Akten, die auf dem Weg von einem Zimmer ins nächste verlorengehen: In seiner Masterarbeit dokumentierte der Wiener Publizistikstudent Alexander Kaimberger, wie die Landespolizeidirektionen in Wien und Grazer mit Anzeigen umgehen, die wegen Verdachts auf Schleichwerbung in österreichischen Medien eingebracht werden – DER STANDARD berichtete darüber.

Laut Bericht der Rechercheplattform "Dossier" anlässlich eines Schwerpunkts zu zehn Jahre "Österreich" und Schleichwerbung hat Kaimberger für seine Arbeit die fünf größten Tageszeitungen analysiert – "Krone", "Heute", "Kleine Zeitung", "Österreich" und "Kurier". Im Schnitt fand er pro Ausgabe vier Verdachtsfälle auf Schleichwerbung, die in insgesamt 476 Anzeigen mündeten – etwa weil die Kennzeichnung als Werbung fehlte oder sie seiner Ansicht nach falsch erfolgt sei.

Untätigkeit der Behörden

"Es gibt keine Transparenz", sagt Kaimberger im Gespräch mit dem STANDARD, "weil sich die Behörden nicht einmal damit befassen möchten". Sie wüssten nicht, wie sie ermitteln sollen. Deswegen rangiere das Thema auf der Prioritätenliste auch ganz unten. Neben fehlender Transparenz kritisiert Kaimberger auch Schikanen, denen er beim Einbringen der Anzeigen ausgesetzt gewesen sei. So habe der zuständige Wiener Beamte seine Anzeige weder per Mail noch per USB-Stick entgegennehmen wollen. Als Gründe wurden die Datenmenge bzw. Sicherheitsbedenken ins Treffen geführt. Kaimberger hätte Kopien der gesamten Zeitungsartikel schicken sollen.

Verwaltungsstrafen bis zu 20.000 Euro

Zuständig für die Anzeigen sind je nach Sitz der jeweiligen Medien die Landespolizeidirektionen. In Paragraf 26 des Mediengesetzes ist geregelt, dass Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, als solche gekennzeichnet werden müssen. Sonst drohe eine Verwaltungsstrafe bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall könnten es sogar 60.000 Euro sein. Im Interview mit "Dossier" kritisierte zuletzt PR-Expertin und Agenturgründerin Renate Skoff, dass der Paragraf 26 totes Recht sei und sie ihn für "dringend reformbedürftig" halte: "Er deckt in der bestehenden Form nur mehr einen Bruchteil der aktuellen Sonderwerbeformen ab und ist dadurch längst nicht mehr zeitgemäß."

Wien: Keine "fristgerechte" Bearbeitung möglich

In Wien waren es insgesamt 374 Verdachtsfälle, die Kaimberger in den Zeitungen "Krone", "Heute", "Österreich" und "Kurier" entdeckte. Zur Anzeige gebracht hat er sie im Frühjahr 2015 – einige Wochen vor Ende der einjährigen Verjährungsfrist. Passiert ist trotzdem nichts. Warum die Wiener Polizei untätig blieb, begründet deren Pressesprecher Johann Golob gegenüber dem STANDARD so: "Die Anzeigen wurden ungefähr einen Monat vor der Verjährung eingebracht", so Golob. "Es war uns nicht möglich, die Anzeigen fristgerecht zu bearbeiten." Und überhaupt: Der Nachweis, dass es sich um Schleichwerbung handle, sei generell sehr schwer zu erbringen.

Welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit die Polizei Ermittlungen in Sachen Schleichwerbung aufnimmt, wollte Kaimberger in seiner Masterarbeit beispielsweise auch wissen und holte sich bei der Bitte um Beantwortung seiner Fragen eine Abfuhr. Es könnten keine Auskünfte über die Rechtsauslegung erteilt werden, ließ ihn der zuständige Beamte in Wien wissen, da eine Prüfung von Fall zu Fall erfolge. Abgeblitzt ist Kaimberger auch, als er sich auf die gesetzliche Auskunftspflicht berufen hat.

Graz: Akten sind verschwunden

Was genau mit den insgesamt 102 eingebrachten Anzeigen Kaimbergers in Graz wegen der "Kleinen Zeitung" passiert ist, ist für die Polizei nach wie vor ein Mysterium. Zum STANDARD sagt Gerhard Lecker von der Landespolizeidirektion, dass die Akten beim Transport verlorengegangen seien. Ein Zivildiener wurde laut Lecker beauftragt, sie ins Büro des zuständigen Referenten zu bringen: "Dann verliert sich die Spur." Der Beamte sei mittlerweile in Pension. Und die Polizei? "Wir sind nach wie vor auf der Suche nach den Akten."

Um solchen Akten eine andere Priorität zu geben, plädiert Kaimberger für eine rasche Adaptierung des Mediengesetzes. Neben dem Wunsch nach ermittelnden Behörden gehöre auch der Paragraf zur Kennzeichnungspflicht dringend präzisiert, um Interpretationsspielraum auszuschließen. Zu nebulös sei die jetzige Formulierung. (Oliver Mark, 17.9.2016)