Geht es nach dem Bildungsministerium, sollen Schulen sich um Geld für Ganztagsschulen bewerben können.

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Wien – Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) hat dem Koalitionspartner ÖVP einen ersten Gesetzesentwurf für den Ausbau der Ganztagsschule vorgelegt. Laut einem Papier zu den wichtigsten Verhandlungspunkten des Bildungsministeriums, das dem STANDARD vorliegt, sollen sich die Schulen selbst mit Konzepten für zusätzliches Geld bewerben.

Im Juli hatte sich die Regierung darauf geeinigt, dass von 2017 bis 2025 insgesamt 750 Millionen Euro in den Ausbau der Ganztagsschulen gesteckt werden sollen. Finanziert wird dies mit Mitteln aus der Bankenabgabe.

Ziel ist, dass Schüler zwischen sechs und 14 Jahren künftig im Umkreis von zwanzig Kilometern zu ihrem Wohnort einen Platz in einer Ganztagsschule bekommen. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) sprach im Juli von 120.000 neuen Plätzen bis 2025. Die heikle Frage ist allerdings, wie das Geld aufgeteilt wird.

Naturgemäß würde das Bildungsministerium dies gerne selbst entscheiden. In dem Papier ist vorgesehen, die Schulen dazu aufzurufen, Konzepte für ganztägige Schulformen zu entwickeln, "die ihren regionalen Bedürfnissen entsprechen und die Wünsche der Eltern und Schüler berücksichtigen". Die Konzepte sollen einen Kriterienkatalog erfüllen müssen.

Kriterienkatalog vorgesehen

Vorgeschrieben sein soll dabei unter anderem ein "pädagogisch innovatives und durchdachtes Konzept" zu Unterricht und Freizeitgestaltung, das Einzugsgebiet soll "mit einem Radius von zwanzig Kilometern sinnvoll sein" und die Schulen sollen "inklusives Lernen"ermöglichen. Ein Beirat in dem Vertreter aus Ländern, Landesschulrat und den Gemeinden sitzen, soll die Konzepte bewerten und gewichten. Schlussendlich genehmigt werden die Mittel laut dem Entwurf aber durch das Ministerium, nicht durch die Länder.

Ein Konflikt mit den Landeshauptleuten ist deshalb programmiert. Schon bei der Verkündung des Ausbaus der Ganztagsschulen gab es Wickel. Die Länder wollen sich nicht vorschreiben lassen, wofür sie das Geld aus der Bankenabgabe einsetzen und einen fixen Anteil daraus zur ihrer eigenen Verwendung. Davon ist im Entwurf von Bildungsministerin Hammerschmid allerdings keine Rede.

Der ÖVP entgegen kommt die Ministerin bei der Frage, ob der Unterricht in Ganztagsschulen für alle Schüler am Nachmittag stattfinden muss. Dem Entwurf zufolge soll das den Schulen freistehen. "Hier gibt es völlige Wahlfreiheit", heißt es. Wie wichtig diese der ÖVP ist, betonte Bildungssprecherin Brigitte Jank am Freitag vorsorglich in einer Presseaussendung. "Den Bedürfnissen der Kinder und Eltern soll Rechnung getragen werden." Man dürfe hier den Spielraum der Familien nicht einschränken.

Bonus für verschränkte Form

Die SPÖ präferiert die "verschränkte Ganztagsschule". Das heißt, dass sich Unterricht, Freizeit und selbstständiges Lernen über den Tag hinweg abwechseln. Alle Schüler sind in diesem Modell gemeinsam bis zum Nachmittag in der Schule. Bisher bieten nur 3,55 Prozent der Schulen dieses Konzept an. Der überwiegende Teil der Ganztagsschulen bietet lediglich Betreuung am Nachmittag an. Insgesamt besuchen derzeit 22 Prozent der Schüler eine der beiden ganztägigen Schulformen.

Um die verschränkte Ganztagsschule auszubauen, sieht das Ministerium einen "Innovationsbonus" vor. Jene Schulen, die von der Nachmittagsbetreuung auf eine verschränkte Schulform umstellen, sollen zusätzliches Geld bekommen. Wie viel das sein soll, geht aus dem Papier nicht hervor.

Einen Bonus sollen Schulen außerdem bekommen, wenn sie ein kostenloses Mittagessen anbieten, oder die Kosten für die Mahlzeit sozial staffeln. Auch für Betreuung in den Ferien soll es laut dem Entwurf zusätzliches Geld geben.

Im Büro des zuständigen Staatssekretärs Harald Mahrer (ÖVP) bestätigt man dem STANDARD den Erhalt des Gesetzesentwurfs. Inhaltlich wollte man das Papier noch nicht bewerten. Eine Sprecherin von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) verweist darauf, dass die 750 Millionen Euro inklusive eines allfälligen Anteils der Länder auszuzahlen sind. Darauf habe man sich im Ministerrat im Juli geeinigt. Dies müsse das Ministerium in Verhandlungen beachten. (Lisa Kogelnik, 16.9.2016)