Wien – Am dritten August 2016 war Djamila N. (Name geändert), Asylwerberin aus Syrien, in Wien mit der U-Bahnlinie U3 unterwegs. Mit ihr im Wagen: eine Gruppe Jugendlicher, die auf die Transgenderfrau sehr aggressiv reagierten.

Die Jugendlichen (N: "Sie sprachen Arabisch mit palästinensischem Akzent") hätten sie gepackt, beschimpft, gestoßen und ihr mit Fäusten ins Gesicht geschlagen, erzählt N., die als Mann geboren wurde, aber als Frau lebt. Geholfen habe ihr niemand. An der Station Westbahnhof habe sie die U-Bahn verlassen können und sei zur Polizeiinspektion (PI) gegangen, um Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten.

Polizeiinterne Untersuchung

Doch, leider: Die Polizisten nahmen die Anzeige nicht auf. Keine – zu diesem Zeitpunkt – sichtbaren Verletzungen, keine Grundlage, meinten sie. Ebenso erging es N. Stunden später in der PI Kopernikusgasse. Erst am 21. August sei die Anzeige in der PI Laurenzerberg angenommen worden, schildert Marty Huber von Queerbase, einer Gruppe, die Homosexuelle, Transgenderpersonen und Angehörige anderer sexueller Minderheiten in Asylsachen unterstützt.

Bei der Wiener Polizei werden die ergebnislose Vorsprache N.'s in der PI Westbahnhof und ihre schlussendliche Anzeigenerhebung bestätigt. Es werde intern untersucht, welche Beamten an der Amtshandlung am 3. August beteiligt waren.

Laut Huber sind nach Europa geflohene Angehörige sexueller Minderheiten mit einer – neben Härten im Asylwesen und der verbreiteten Ablehnung Asylsuchender – zusätzlichen Erschwernis konfrontiert: mit der Ablehnung durch andere Flüchtlinge. Ihr Verhalten widerspreche heterosexuellen Normen. Das werde in manchen Herkunfts-Communities ebenso wenig toleriert wie in den Herkunftsstaaten selbst. Gegen "eigene" Homosexuelle und Transgenderpersonen herrschten dort oft stärkere Vorurteile als gegen österreichische.

Mobbing in Asylquartieren

Besondere Probleme eröffnen sich für Angehörige sexueller Minderheiten auch in den Flüchtlingsquartieren. Wie schon in der Heimat sehen sie sich dort meist gezwungen, ihr Anderssein zu verheimlichen. Fürs Asylverfahren – bei Glaubhaftigkeit können sie als Angehörige einer gefährdeten sozialen Gruppe Schutz erhalten – ist das wenig vorteilhaft.

Was geschehen kann, wenn in einer Asylpension ruchbar wird, dass ein Mitbewohner schwul ist, schildert Peter A. (Name geändert) aus Uganda (28) – in Österreich seit Juni 2015. Geflohen sei er, nachdem man seinen Freund umgebracht habe, sagt er.

Eines Tages habe er in seiner Flüchtlingspension einen Artikel über Homosexuelle auf dem Bett liegenlassen. Am Abend sei das Bett "mit Saft übergossen" gewesen. So sei es tagelang weitergegangen. Später habe der Aggressor, ein Asylwerber, ihm mit dem Erstechen gedroht und ihm ein Messer vor die Nase gehalten.

Der Quartiergeber habe die bedrohliche Situation nicht wirklich ernstgenommen, ihn lediglich in ein anderes Zimmer verlegt. Nach neun Monaten konnte Peter A. schlussendlich nach Wien übersiedeln. Hier betreibt Queerbase mit dem Fonds Soziales Wien Wohngemeinschaften für Asylwerber, die sexuellen Minderheiten angehören. Derzeit stehen 54 Plätze zur Verfügung, sowie rund 20 Plätze in Privatwohnungen. (Irene Brickner, 17.9.2016)