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Deutsche Verbraucherschützer haben WhatsApp wegen der angekündigten Weitergabe der Telefonnummern von Nutzern an Facebook abgemahnt. Bei der Übernahme des Kurzmitteilungsdienstes 2014 habe Facebook öffentlich bekundet, dass WhatsApp unabhängig bleiben solle, erläuterte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Verbraucher vertrauten also darauf, dass ihre Daten allein bei WhatsApp bleiben und kein Datentransfer zu Facebook erfolgt. Ihr Vertrauen wurde enttäuscht." Die Verbraucherschützer setzten WhatsApp eine Frist bis zum 21. September, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Künftig sollen die Telefonnummer an Facebook weitergegeben werden

Facebook hatte Ende August angekündigt, die Dienste fast zwei Jahre nach der über 20 Milliarden Dollar teuren Übernahme enger miteinander verzahnen zu wollen. Künftig sollen die Telefonnummer des WhatsApp-Nutzers sowie Informationen dazu, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird, an Facebook weitergegeben werden.

Durch den Abgleich der Telefonnummer solle unter anderem relevantere Werbung bei Facebook angezeigt werden. Zugleich hatte WhatsApp betont, dass Facebook auf keinen Fall Zugang zum Inhalt von Kurzmitteilungen bekommen werde. Mit der Einführung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Frühjahr seien sie ohnehin nur für die beteiligten Nutzer und nicht einmal für WhatsApp selbst einsehbar, hieß es. (APA, 20.9. 2016)