Es ist in Österreich immer noch eine Frage des Glücks, wo man auf die Welt kommt. In der Behindertengesetzgebung und in der Behindertenhilfe gilt das allemal. Ein Beispiel: Während in Vorarlberg Menschen mit Beeinträchtigung über ein Inklusionsprojekt angestellt werden, in Betrieben arbeiten und somit im echten Erwerbsleben sozialversichert sind und Pensionszeiten erwerben, ist dies in anderen Bundesländern oft nahezu unmöglich. Wer einer Arbeit jenseits des Taschengeldniveaus in geschützten Werkstätten nachgeht, fällt automatisch aus dem Hilfssystem. Bestenfalls gibt es Kompromisslösungen über geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Ähnlich sieht es beim Thema persönliche Assistenz aus. Das ist aber eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben.
Der Vorstoß aller neun Bundesländer, die im Zuge des Finanzausgleichs einen Inklusionsfonds nach Vorbild des Pflegefonds einrichten wollen, mag zuallererst einmal finanzielle Gründe haben: Der Fonds in Höhe von 145 Millionen Euro würde ja – analog zur Pflege – zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Ländern und Gemeinden finanziert werden. Das Argument, der Bund schreibe derzeit über das Behindertengleichstellungsgesetz Maßnahmen vor, beteilige sich aber nicht an der Umsetzung, hat schon etwas für sich.
Die Fondsfinanzierung hätte aber noch eine fast noch wichtigere Nebenwirkung. Über diesen Hebel könnten endlich österreichweite Mindeststandards erreicht werden. Der Bund könnte als Hauptzahler wesentliche Qualitätskriterien für die Länder festlegen und so eine Standardisierung durchsetzen. Denn, um bei dem oben angeführten Beispiel zu bleiben: Es ist nicht nachvollziehbar, warum Menschen mit Beeinträchtigung in einem Bundesland regulär arbeiten dürfen und im nächsten nicht. (Thomas Neuhold, 20.9.2016)