New York/Zürich/Frankfurt – Im Verfahren um Tricksereien am Devisenmarkt hat eine US-Richterin einen Teil der Vorwürfe gegen die Deutsche Bank und Credit Suisse sowie fünf andere Institute abgewiesen. Dabei gehe es um Kartellklagen im Bezug auf einige außerhalb der USA ausgeführten Transaktionen und um Klagen im Bezug auf Geschäfte, die vor dem 1. Dezember 2007 durchgeführt wurden, teilte Bezirksrichterin Lorna Schofield am Dienstag mit.

Gleiches gelte unter anderem für Vorwürfe im Bezug auf das Terminbörsen-Gesetz wegen falscher Berichterstattung. Die anderen Vorwürfe blieben indes bestehen.

Es gibt den Verdacht, dass viele Banken am billionenschweren Devisenmarkt getrickst haben. Einige internationale Großbanken haben in der Sache bereits milliardenschwere Vergleiche geschlossen, die Deutsche Bank als einer der größten Devisenhändler der Welt aber nicht.

Neben der Deutschen Bank und Credit Suisse geht es um die japanische Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ, Morgan Stanley aus den USA, die RBC Capital Markets der Royal Bank of Canada, Societe Generale aus Frankreich und Standard Chartered aus Großbritannien. (APA, Reuters, 21.9.2016)