Straßburg/Srebrenica – Der Völkermord im bosnischen Srebrenica wird keine strafrechtlichen Folgen für den damaligen UN-Kommandanten Thom Karremans haben. Die niederländischen Behörden hätten in dem Fall ausreichend ermittelt, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Straßburg.

Auch die Entscheidung der Strafverfolger, den Niederländer nicht wegen Beihilfe zum Völkermord anzuklagen, sei gerechtfertigt gewesen. Die Hinterbliebenen von drei Opfern hatten sich gegen diese Entscheidung gewehrt.

Im Juli 1995 hatten bosnisch-serbische Truppen in der UN-Schutzzone Srebrenica 8.000 muslimische Buben und Männer ermordet, nachdem sich die niederländische Blauhelm-Einheit kampflos ergeben hatte. Thom Karremans war während des Massaker von Srebrenica Befehlshaber des niederländischen Kontingents der UN-Schutztruppe. (APA, 22.9.2016)