Wien – Der Prozess in der "Schmiergeld-Causa" Gelddruckerei (OeBS; Tochter der Nationalbank OeNB) muss teilweise wiederholt werden – die Freisprüche für den Exvizechef der OeNB, Wolfgang Duchatczek, und einen Exprokuristen der OeBS sind dagegen rechtskräftig. Das ist die Folge des Urteils des Obersten Gerichtshofs (OGH), der am 6. September als zweite und letzte Instanz entschieden hat. Die Entscheidung wurde den Betroffenen Donnerstagabend zugestellt.

Die Angeklagten sollen aserische und syrische Notenbanker bestochen haben, um Aufträge zu bekommen. Das Geld floss über Briefkastenfirmen, dabei sollen zwei Exanwälte geholfen haben.

Der OGH hat nun die Verurteilungen wegen Bestechung, Geldwäscherei und Untreue (teilweise) gekippt, die wegen Abgabenhinterziehung haben gehalten. OeBS und Münze sind längst rechtskräftig freigesprochen.

Keine Bestechung ohne Amtsträger

Der OGH vermisst laut seiner 87-seitigen Entscheidung, die dem STANDARD vorliegt, vor allem Urteilsbegründungen. So sei etwa nicht ausgeführt, ob die ausländischen Notenbanker Amtsträger waren – das ist aber Voraussetzung, wenn es um Bestechung geht. Auch sei fraglich, ob bei bestimmten Sachverhalten (OeBS-Manager unterschrieben manche Aufträge im Ausland) überhaupt österreichische Gerichte zuständig sind. All das muss im zweiten Durchgang geklärt werden.

Die zwei Freisprüche könnten für die Nationalbank (OeNB) teuer werden. Die OeNB hat Exvizegouverneur Duchatczek auf mehr als 800.000 Euro Schadenersatz geklagt; diese Forderung ist nun vom Tisch, heißt es in der OeNB. Allerdings hat auch Duchatczek geklagt: Er kämpft gegen seine Suspendierung und um seine Notenbankpension (80 Prozent vom letzten Bruttomonatsgehalt). Die OeNB lehnt das ab: Er habe 2013 selbst gekündigt und auf alle Ansprüche verzichtet. Duchatczek aber sagt, er sei nur als Vizechef zurückgetreten und fordert seine OeNB-Pension als Bereichsleiter. Als solcher verdiente er brutto 247.000 Euro im Jahr. Auch der freigesprochene, entlassene Ex-OeBS-Prokurist hat seine Kündigungsentschädigung eingeklagt. Ein Vergleich dürfte folgen.

Strafrechtlich ist die Causa übrigens noch nicht gegessen. Die Ermittlungen gegen einen früheren OeBS-Wirtschaftsprüfer laufen noch. Jene gegen drei ausländische Notenbanker wurden von der Staatsanwaltschaft dagegen abgebrochen. Laut einer Sprecherin warte man auf Antwort auf Rechtshilfeansuchen, was vor allem im Fall Syrien dauern könnte. Es gilt die Unschuldsvermutung. (Renate Graber, 23.9.2016)