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Toronto, Kanada: Wer mit dem Flugzeug nach Kanada reist, muss sich elektronisch registrieren.

Foto: Reuters/Mark Blinch

Wien – Für alle, die mit dem Flugzeug nach Kanada fliegen, ist ab 30. September 2016 die Electronic Travel Authorization (eTA) verpflichtend. "Sie ist zwar schon seit 15. März erforderlich, allerdings konnten Reisende Dank einer Übergangsregelung bislang auch ohne eTA einreisen", erklärt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl. Wer auf dem Land- oder Seeweg nach Kanada kommt, benötigt keine eTA. Die elektronische Reiseregistrierung beantragt man vor der Reise auf der Website der kanadischen Einreisebehörde unter www.cic.gc.ca/english/visit/eta.asp.

Achtung vor Online-Betrug

"Im Internet sind einige täuschend echte Seiten zu finden, die für die Beantragung eine überhöhte Bearbeitungsgebühr verlangen. Daher sollte die Einreisegenehmigung nur auf der offiziellen Website beantragt werden", rät Riedl. Der Antrag ist nur auf Englisch und Französisch möglich. Allerdings stellt die kanadische Einreisebehörde auch eine Informationsbroschüre mit Erklärungen zu den einzelnen Eingabefeldern zum Ausfüllen des Antrags auf Deutsch auf ihrer Seite zur Verfügung.

Die sieben Kanadischen Dollar (ungefähr fünf Euro), die für die eTA fällig werden, können per Kreditkarte bezahlt werden. "Die Registrierung gilt ab dem Ausstellungsdatum für fünf Jahre, sofern nicht vor Ende dieses Zeitraumes der Reisepass, der bei der Beantragung angegeben wurde, ungültig wird", sagt die Club-Expertin abschließend. (red, 27.9.2016)