Es muss nicht immer schlecht sein, wenn die Regierung an einem Vorhaben scheitert. Dass die geplanten Zuverdienstbeschränkungen für Alterspensionisten den Protest in beiden Koalitionsparteien nicht überlebt haben, ist alles andere als ein Schaden. Stoßrichtung der Pensionsreform sollte sein, den Gang in die Frühpensionen zu verhindern – und nicht jene zu strafen, die ohnehin bis zum Regelpensionsalter gearbeitet haben.

Eine spurlose Entsorgung des Vorhabens ist allerdings eine schwache Alternative, zumal sich der Sozialminister entgegen seinem Naturell weit hinausgelehnt hat. Mehrmals forderte Alois Stöger die Gleichbehandlung gewöhnlicher ASVG-Versicherter mit Beamten, doch die Ungerechtigkeiten bleiben nun unangetastet: Für Erstere gelten in Frühpension strenge Ruhensbestimmungen, Letztere dürfen nach Belieben dazuverdienen. Um das Beamtenprivileg zu kippen, bräuchte es zwar eine Zweidrittelmehrheit im Parlament – aber die Möglichkeit des Scheiterns entledigt nicht der Pflicht, es ernsthaft zu versuchen.

Ebenso wenig über den Status der Ankündigung hinaus gebracht hat es Stögers Plan, das Pensionssystem der Beamten rascher als vorgesehen an das ASVG-Modell anzugleichen. Formal ist der Sozialminister zwar nicht zuständig, aber die SPÖ stellt ja auch die Beamtenstaatssekretärin. Die sonst so reformbegierige ÖVP hält ebenfalls still.

Vernünftig, weil maßvoll und realistisch ist hingegen der neue Kostenpfad, den der Minister vorschlägt. Da die Zahl der Menschen über 65 massiv wächst, sind höhere Ausgaben für die Pensionen, wie sie Stöger im verkraftbaren Ausmaß verbucht, kaum zu verhindern; der Anhebung des Antrittsalters setzt die Arbeitslosigkeit Grenzen. Der alte, für die ASVG-Pensionen viel strengere Referenzpfad aus schwarz-blauen Zeiten, auf den die ÖVP pocht, würde auf eines hinauslaufen: weitaus niedrigere Pensionen. (Gerald John, 27.9.2016)